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ein. Seine Einstellung wird aber außerdem durch die Temperatur der Mischungen beeinflußt. Weil bei
steigender Temperatur die Dichte einer Mischung abnimmt, und zwar schneller als das Volumen des Al-
koholometers zunimmt, so sinkt mit jeder Temperaturerhöhung das Instrument tiefer in die Mischung ein:
demzufolge ist, je höher die Temperatur steigt, um so größer die durch das Instrument angegebene Stärke.
Bei allen Ermittelungen mit Hülfs des Alkoholometers bedarf es somit auch einer Feststellung der Tempe-
ratur. Zu dem Behufe ist das Alkoholometer mit einem Thermometer verbunden und bildet mit ihm das
Thermo-Alkoholometer. »
Um den Einfluß der verschiedenen Temperaturen auszuschließen, hat man bei den Untersuchungen
über den Zusammenhang zwischen der Dichte und der prozentischen Zusammensetzung der Mischungen von
Alkohol und Wasser eine bestimmte Temperatur eingeführt und diese ist dann als Normaltemperatur
in das Alkoholisirungsversahren übertragen worden. Die bei der Normaltemperatur am Alkoholometer
abgelesene Stärke ist die wahre Stärke, die Angabe des Alkoholometers bei jeder anderen Temperatur
heißt die zu dieser Temperatur gehörige scheinbare Stärke.
An Stelle der bisherigen Thermo-Alkoholometer, welche — unter Annahme einer Normaltempe=
ratur von + 12½ Grad der achtzigtheiligen Wermometerslale (nach Rcaumur) — angeben, wieviel Pro-
zente des Volumens der zu untersuchenden Mischung aus reinem Alkohol bestanden (Stärke nach Vo-
lumenprozenten), haben fortan für alle steuerlichen Ermittelungen — unter Annahme einer Normal-
temperatur von + 15 Grad der hunderttheiligen Thermometerskale (nach Celsius) — nur solche Instru-
mente Anwendung zu finden, welche angeben, wieviel Prozente des Gewichts der zu untersuchenden
Mischung aus reinem Alkohol bestehen (Stärke nach Gewichts prozenten).
Letztere Instrumente tragen auf der Alkoholometerskale die Bezeichnung „Alkoholometer nach Ge-
wichtsprozenten“, auf der Thermometerskale die Bezeichnung „Grade des hunderttheiligen Thermometers“,
sind zum Unterschiede von den noch im Verkehr befindlichen Volumen-Alkoholometern dadurch gekenn-
zeichnet, daß die Thermometerskale an beiden Seiten durch einen blaßrothen, etwa 1 mm breiten Strich
gerändert ist, und zerfallen in ·
a) Thermo-Alkoholometer für die Bestimmung der scheinbaren Stärken des Branntweins von 10
bis zu ausschließlich 65 Gewichtsprozenten mit Eintheilung der Alkoholometerskale nach ganzen
und halben Gewichtsprozenten und der Thermometerskale nach ganzen Graden Celsiuss
b) Thermo-Alkoholometer für die Bestimmung der scheinbaren Stärken des Branntweins
von 65 bis 100 Gewichtsprozenten mit Eintheilung der Alkoholometerskale nach ganzen und
Jümftel= Gewichtsprozenten und der Thermometerskale nach ganzen und halben Graden
elsius.
Zur Absertigung von Lutter unter 10 Prozent scheinbarer Stärke dient ein kleineres Thermo-
Alkoholometer, „Lutterprober" genannt, mit Theilung der Alkoholometerskale nach ganzen Gewichts-
prozenten und der Thermometerskale nach ganzen Graden Celsius. Die Lutterprober tragen auf der Al-
koholometerskale die Vezeichnung „Alkoholgehalt nach Gewichtsprozenten“, auf der Thermometerskale die
Bezeichnung „Grade des hunderttheiligen Thermometers“.
Die Thermo-Alkoholometer müssen geaicht, die Lutterprober amklich beglaubigt sein. Die Aichung
der ersteren wird ersichtlich gemacht durch Aufätzen eines Stempels nebst Jahreszahl und Nummer auf
den Glaskörper oberhalb der Thermometerskale, sowie eines kleineren Stempels auf die Spindelkuppe.
Auf den Glaskörper wird die Angabe des Gewichts des Instruments in Milligramm aufgeätzt. Auf die
Spindel wird über den oberen Rand der Alkoholometerskale ein Strich aufgeäßt, welcher sich mindestens
über die Hälfte des Spindelumfangs erstreckt, und dessen untere Grenzlinie in die Ebene des Skalen-
randes fällt. Fält die untere Grenzlinie desselben nicht in die Ebene des Skalenrandes, so ist dies ein
Zeichen dafür, daß eine unzulässige Verschiebung der Skale stattgefunden hat.
Die Beglaubigung der Lutterprober erfolgt durch Aufätzen eines Stempels nebst Jahreszahl und
Nummer auf den Glaskörper oberhalb der Thermometerskale. Auf die Spindel wird unterhalb der Kuppe
der Stempel und über den oberen Rand der Alkoholometerskale, in gleicher Weise wie bei Thermo-
Alkoholometern, ein Strich aufgeätzt.
2. Scheinbare Stärke.
8. 7.
Der Branntwein, dessen Alkoholgehalt geprüft werden soll, ist gehörig durchzurühren und sodann
aus der Mitte des betrefsenden Fasses eine Probe zu entnehmen. Mit der Probe ist ein dazu