dem Steueramt I. zu Wetzlar im Bezirk des Hauptsteueramts zu Marburg die Befugniß zur
Abfertigung von Waaren der Nummern 41 4 5 und 41 46 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten
Zollsätzen ieser Nummern,
dem Steueramt I. zu Lüdenscheid im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die für die dortige Firma Basse und Fischer zur Reparatur
eingehenden, aus der Fabrik dieser Firma herrührenden Messing-, Tomback= und Britanniametall-Waaren
bei deren Wiederausfuhr in das Ausland,
dem Nebenzollamt I. zu Zawisna im Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O. S. die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! über Mehl und erlegtes Wild,
dem Steueramt II. zu Sinzig im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über das für die dortigen Salzkreditlager bestimmte inländische Salz,
dem Hauptsteueramt zu Preußisch-Stargardt die Befugniß zur Erledigung von Begleit-
scheinen I über ausländischen Taback, .
dem Hauptsteueramt Wittenberg= Zollabfertigungsstelle an der Elbe bei Klein-Wittenberg, die
Befugniß zur Abfertigung von Baumwollengarnen Nr. 2 c 1, 2 und 3 des Zolltarifs zu anderen als
den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, sowie zur Abfertigung der auf der lenbahn ein= und aus-
gehenden Waarensendungen nach Maßgabe der I§. 63 und 66—71 des Vereinszollgesetzes, ferner die
Befugniß zu Um= und Ausladungen der mittelst Eisenbahn unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65
des Vereinsgollgesetzes) und endlich die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei den
im Eienbahnveriehr vorkommenden Verschlußverletzungen (§. 96 Abs. 2 des Vereinszollgesetzes und §. 27
des Eisenbahn-Zollregulativs),
dem Steueramt ll. zu Eutin im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. H. die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über das für den Lohgerber Grantz in Eutin eingehende Salz und
dem Nebenzollamt I. zu Rönnebeck im Bezirk des Hauptzollamts zu Geestemünde die unbe-
schränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I und ll.
Im Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt I. zu Füssen im Bezirk des Hauptzollamts zu Pfronten ist die unbeschränkte
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und Ill, sowie die Befugniß zur Ab-
fertigung des Waaren-Ein= und Ausganges im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66—71 des Vereinsgoll=
gesches) und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter beigelegt
worden.
Im Königreich Sachsen.
Die Steuerrecepturen zu Lindenau im Bezirk des Hauptzollamts zu Leipzig und zu Elster-
berg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Plauen sind in Untersteuerämter, und das Untersteueramt zu
Pausa im Bezirk des letztgenannten Hauptamts ist in eine Steuerreceptur umgewandelt.
Dem Untersteueramt zu Bischofswerda im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bautzen ist die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen lI beigelegt worden.
Im Herzogthum Anhalt.
Dem Steueramt ll. zu Oranienbaum ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von
Versendungsscheinen 1 und II über inländische Tabackblätter und zur Erledigung von Begleitscheinen 1
und UI über unbearbeitete ausländische Tabackblätter beigelegt worden.
Im Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck.
Dem Hauptzollamt zu Lübeck ist die Befugniß zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf
Steuervergütung ausgehenden, mit Zucker, Zuckerstoffen oder anderen Ingredienzien versetzten Trinkbrannt-
weinen, sowie Punschessenzen, anderen alkoholhaltigen Essenzen und Fruchtsäften ertheilt worden.
Dem genannten Hauptamt ist ferner die Befugniß zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledi-
gung von B twein-Versendungsschei l und ll ertheilt, auch ist demselben die Befugniß zur Abfer-
tigung von Branutwein zur Ausfuhr, sei es, daß für den letzteren die Rückvergütung der Maischbottich-
steuer oder die Freilassung von der Verbrauchsabgabe und dem etwaigen Zuschlage zu derselben in