Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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4) Auf den Deckeln der unter b und c erwähnten Behäller ist neben der Angabe 
des Jnhalts das Glaszeichen anzubringen.“ 
NVIIIlUb. Phosphorpentachlorid (Posphorsuperchlorid) unterliegt den 
unter XVIII # gegebenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die unter 2b angeorducte 
Verpackung erst bei Glasflaschen von mehr als 5 kx Inhalt erforderlich ist. Bei Flaschen 
bis zu 5 kg Inhalt genügt die Verpackung nach 2e. 
VI. Hinter XXVII der Anlage l) ist solgende Bestimmung einzuschalten: 
„XAVIIA. Wasserstoffsuperoxyd ist in Gefäßen, welche nicht luftdicht verschlossen 
sind, aufzugeben und wird nur in gedeckt gebauten oder in offenen Wagen mit Decken- 
verschluß befördert. 
Falls dieser Stoff in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt wird, so müssen die 
Behälter wohl verpackt und in besondere, mit Handhaben versehene starke Kisten oder 
Körbe eingeschlossen sein.“ 
VII. Die Bestimmung unter XXXI Absatz 1 der Aulage D ist wie folgt zu fassen: 
„Wolle, Haare, Kunstwolle, Baumwolle, Seide, Flachs, Hanf, Jute 
im rohen Zustande, in Form von Absällen vom Verspinnen und Verweben als Lumpen 
oder Putzlappen: serner Seilerwaaren, Weber-, Harnisch= und Geschirrlitzen 
(wegen gebrauchter Putzwolle vergl. Absatz 3) werden, wenn sie gefettet sind, nur in 
bedeckt gebauten oder in offenen Wagen unter Deckenverschluß befördert.“ 
VIII. In der Bestimmung unter XXXVIIIa der Anlage D ist der letzte Satz zu streichen und an 
dessen Stelle folgende Vorschrift zu setzen: 
„Zum Schutze der Ventile an den Behältern müssen Kappen aufgeschraubt sein. 
Auf dem oberen Theil der Kappen ist ein Kranz fest aufzuziehen, der nach außen vier- 
eckig ist und über den Umfang der Behälter derart hervorragt, daß jedes Nollen der 
Behälter verhindert wird. Die Schutzkappen und Kränze müssen aus demselben Material 
wie die Behaälter selbst gefertigt sein.“ 
Vorstehende Aenderungen treten am 1. August d. J. in Kraft. 
Berlin, den 9. Juli 1889. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 
v. Boctticher. 
7. Kon fulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Gustav Bey an Stelle des auf 
sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Dahlander zum Konsul in Valencia zu ernennen gernht. 
Dem bieherigen Vize-Konsul des Reichs in Acapulco (Mexiko), Gericke, ist die nachgesuchte Entlassung 
ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Krug in Campinas (Brasilien) ist gestorben. 
Die Vize-Konsulate in San Lucar de Barameda (Spanien) und in Samos sind zur Einziehung 
gelangt.
	        
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