Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
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Im Grenzbezirk der Provinz Westfalen ist der Handel mit gebranntem Kaffee gemäß 8. 124 des 
Vereinszollgesetzes der Buch= und Lagerkontrole unterworfen worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die Stenerämter I. zu Bernau, Cöpenick und Zossen sind von dem Hauptsteueramt für 
inländische Gegenstände zu Berlin und das Steueramt l. zu Dahme von dem Hauptsteueramt zu Lübben 
abgezweigt und die Steuerämter zu Bernau und Cöpenick dem Hauptsteueramt zu Eberswalde und die 
Steuerämter zu Zossen und Dahme dem Hauptsteueramt zu Potsdam zugetheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamt lI. zu Norden im Bezirk des Hauptzollamts zu Emden die Befugniß zur 
Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingütern; · 
demStenerathzuPollnowimBezirkdesHauptzollamtszuRügeuwaldedieBcfugmßzur 
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz; « 
dem Steueramt J. zu Cöpenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz für die Natron-Sulfat-Fabrik der Firma 
Kunheim & Co. zu Schönweide; 
dem Steueramt l. zu Wittenberge im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die Be- 
fugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier und zur Erledigung von Uebergangsscheinen 
über Bier und 
dem Steneramt I. zu Pasewalk im Bezirk des Hauptzollamts zu Wolgast die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter. 
Zu Dölitz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stargard i. P. ist ein Steueramt J. mit der 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen über verbrauchsabgabepflichtigen 
Branntwein, sowie zur Ausfertigung von Versendungsscheinen über inländischen Taback und von Ueber- 
gangsscheinen errichtet worden. 
Die Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Glückstadt ist aufgehoben worden. Die Abfertigungs- 
befugnisse derselben im Eisenbahnverkehr sind auf das Nebenzollamt J. zu Glückstadt übergegangen. 
Das Steueramt I. zu Usingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich ist in ein Steuer- 
amt ll. umgewandelt und das Nebenzollamt l. zu Büsum im Bezirk des Hauptzollamts zu Tönnnig auf- 
gehoben worden. 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt II. zu Hinterschweinhöf im Bezirk des Hauptzollamts zu Lindau ist die 
Befugniß ertheilt worden, Begleitscheine ! über Bretter, welche von dem Mühlenbesitzer Joseph Haller in 
Sulzberg eingeführt werden, auf das Hauptzollamt Lindau auszufertigen. 
Das Nebenzollamt II. zu Griesen im Bezirk des Hauptzollamts zu Pfronten ist zur Erledigung 
von Begleitscheinen ! ermächtigt worden, welche von dem Nebenzollamt 1. zu Eisenstein über das unter 
Kolloverschluß im Durchfuhrverkehr abgefertigte Getreide und Mehl ausgestellt werden. 
Das Hauptzollamt Waldmünchen ist aufgelöst. 
In Zwiesel ist ein Hauptzollamt errichtet worden. # 
Das Nebenzollamt II. Höll ist in ein Nebenzollamt I. umgewandelt worden. 
Dem Bezirk des neuen Hauptzollamts Zwiesel sind das Nebenzollamt l. am Bahnhofe zu 
Eisenstein, das Nebenzollamt ll. Eisenstein, sowie die Aufschlag = Einnehmereien Bodenmais, Regen, Ruh- 
mannsfelden und Viechtach vom Hauptzollamtsbezirk Furth a. W. und das Nebenzollamt J. Kleinphilipps= 
reuth, das Nebengollamt ll. Finsterau, sowie die Aufschlag-Einnehmereien Deggendorf, Grafenau, Hengers- 
berg und Schönberg vom Hauptzollamtsbezirk Passau zugetheilt worden.
	        
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