Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
—.—.. — — 
 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. April 1890.  Nr. 14. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-  Wesen: Abänderung der  
Bestimmungen über die Ermittelung des Alkoholgehalts 3. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten;  
im Branntwein Seite 77 Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten. 79 
2. Eisenbahn-Wesen: Vereinbarung zwischen Deutschland und 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Oesterreich- Ungarn wegen gegenseitiger Anerkennung der Reichsgebiete  79 
Leichenpässe . .. . ...78 
 
 
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. März d. J. beschlossen, daß zu setzen sind: 
1. in der Anlage C zu den vorläufigen Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetze 
vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt für 1888 Seite 80), 
a) unter Ziffer 1 Absatz 2 für die Worte: 
„Branntwein von wenigstens 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts“ 
die Worte: 
„Branntwein mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von wenigstens. 34 Gewichtsprozent“, 
b) unter Ziffer 9 Absatz 3 im Schlußsatz für die Worte: 
„Stärken unter 40 Prozent“ 
die Worte: 
„Stärken unter 34 Gewichtsprozent", 
Jc) unter Ziffer 29 Absatz 2 für die Worte: 
„Branntwein von weniger als 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts“ 
die Worte: 
„Branntwein mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von weniger als 34 Gewichts- 
prozent“: 
2. in der Anleitung zur Prüfung des als Denaturirungsmittel zugelassenen Essigs — Anlage 
R6 zu den vorläufigen Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetz vom 24. Juni 
1887 — (Central-Blatt für 1887 Seite 436) 
für die Worte: 
„Sprit von mindestens 95 Prozent Tralles“
	        
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