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die Worte:
„Branntwein von mindestens 93 Gewichtsprozent“;
3. in den Bestimmungen, betreffend die Denaturirung von Branntwein (Central-Blatt für 1888
Seite 227), unter Ziffer 9
für die Worte:
„Alkohol von 95 Prozent"
die Worte:
„Alkohol von 93 Gewichtsprozent“;
4. in der Anmerkung zu „Fuselöle“ auf Seite 110 des amtlichen Waarenverzeichnisses
für die Worte:
„Fuselöle mit einem Alkoholgehalt von 10 Volumenprozent und darüber“
die Worte:
„Fuselöle mit einem Alkoholgehalt von 8 Gewichtsprozent und darüber“.
Berlin, den 31. März 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.
2. Eisenbahn-Wesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 34 Ziffer 4 Abs. 2 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands
(Bekanntmachung vom 14. Dezember 1887, Central-Blatt S. 564) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn eine Vereinbarung des Inhalts ge-
troffen worden ist, daß Leichenpässe, welche von einer zuständigen Behörde innerhalb des Deutschen Reichs
ausgestellt sind, in Oesterreich-Ungarn und Leichenpässe, welche von einer zuständigen Behörde der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie ausgestellt sind, in Deutschland für die Zulassung der Leichen zur Be-
förderung auf Eisenbahnen als gültig anerkannt werden.
Das in Oesterreich-Ungarn bei der Ausfertigung der Leichenpässe zur Anwendung kommende
Formular entspricht der Anlage E zu § 34 a. a. O.
Ein Verzeichniß derjenigen österreichisch-ungarischen Behörden, welche zur Ausstellung von Leichen-
pässen befugt sind, wird hierunter mitgetheilt.
Verzeichniß
der zur Ausstellung von Leichenpässen in Oesterreich-Ungarn zuständigen Behörden und
Dienststellen.
Oesterreich.
1. Sämmtliche K. K. Bezirkshauptmannschaften,
2. die Magistrate folgender Städte:
Bielitz, Bozen, Brünn, Eilli, Czernowitz, Friedek, Görz, Graz, Hradisch (Ungarisch-Hradisch),
Iglau, Innsbruck, Klagenfurt, Krakau, Kremsier, Laibach, Lemberg, Linz, Marburg (in
Steiermark), Olmütz, Pettau, Prag, Reichenberg (in Böhmen), Roveredo, Rovigno, Salz-
burg, Steyr, Trient, Triest, Troppau, Waidhofen an der Ybbs, Wien, Wiener Neustadt,
Znaim.