Muster 2.
(Ausstellungsort) den (Datun). Für M (Betrag).
Am (Zahlungstag) zahlen Sie gegen diesen Wechsel die Summe von (Betrag in Buchstaben)
an den (Königlich preuß) ischen Fiskus, vertreten durch das (Königlichh) Hauut. -, Amt
zu N. oder dessen Ordre.
# An den N. in N.
zahlbar bei N. in N. (Unterschrift des Steuerschuldners.)
S
r7
— Girovermerk. (auf die Rückseite dicht unter die aufzuklebende Stempelmarke zu setzen.)
— Für uns an die Ordre (der Reichs-Hauptkasse in Berlin beziehungsweise der sonst be-
7 stimmten Stelle).
, den ten 18.
Haupt.... , Amt
(Unterschriften.)
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Juli d. J. beschlossen, daß in Frankfurt a. M. ge-
mischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten
Waaren gestattet werden können.
Berichtigung.
Im §. 8 Ziffer I des in der Nr. 27 des Central-Blatts vom 3. d. Mts. abgedruckten Zollregulatios
für Reisstärkefabriken (Seite 181) hat mit den Worten: „Die Umrechnung der ausgeführten Reisstärke
auf Reis u. s. w.“ ein neuer Absatz zu beginnen.
5. Eisenbahn-Wesen.
Bekanntmachung,,
betreffend Ergänzung und Abänderung der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für
die Eisenbahnen Deutschlands.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom
4. d. Mts. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements
für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen: