Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

Muster 2. 
(Ausstellungsort) den (Datun). Für M (Betrag). 
Am (Zahlungstag) zahlen Sie gegen diesen Wechsel die Summe von (Betrag in Buchstaben) 
an den (Königlich preuß) ischen Fiskus, vertreten durch das (Königlichh) Hauut. -, Amt 
zu N. oder dessen Ordre. 
# An den N. in N. 
zahlbar bei N. in N. (Unterschrift des Steuerschuldners.) 
S 
r7 
— Girovermerk. (auf die Rückseite dicht unter die aufzuklebende Stempelmarke zu setzen.) 
— Für uns an die Ordre (der Reichs-Hauptkasse in Berlin beziehungsweise der sonst be- 
7 stimmten Stelle). 
, den ten 18. 
Haupt.... , Amt 
(Unterschriften.) 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Juli d. J. beschlossen, daß in Frankfurt a. M. ge- 
mischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten 
Waaren gestattet werden können. 
  
                                       Berichtigung. 
Im §. 8 Ziffer I des in der Nr. 27 des Central-Blatts vom 3. d. Mts. abgedruckten Zollregulatios 
für Reisstärkefabriken (Seite 181) hat mit den Worten: „Die Umrechnung der ausgeführten Reisstärke 
auf Reis u. s. w.“ ein neuer Absatz zu beginnen. 
  
                                     5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                          Bekanntmachung,, 
betreffend Ergänzung und Abänderung der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für 
die Eisenbahnen Deutschlands. 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 
4. d. Mts. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements 
für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen:
	        
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