Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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I. Im ersten Absatz der Bestimmung unter I ist am Schlusse hinter den eingeklammerten Worten 
(ein chemisches Pulver aus aufgelöster nitrirter Cellulose) einzuschalten: 
„sowie solche rauchschwache Pulver, welche aus gelatinirter Schießbaumwolle ohne Zusatz 
anderer Explosivstoffe hergestellt sind". 
II. Am Schlusse der Bestimmung unter XI ist als neuer Absatz folgende Vorschrift einzuschalten: 
„Schwefelkohlenstoff im Gewicht von höchstens 2 Kilogramm darf mit anderen be- 
dingungslos zur Eisenbahnbeförderung zugelassenen Gegenständen zu einem Frachtstück ver- 
einigt werden, wenn der Schwefelkohlenstoff sich in dicht verschlossenen Blechflaschen befindet 
und mit dem übrigen Inhalt des Frachtstücks in eine starke Kiste mit Stroh, Heu, Kleie, 
Sägemehl oder anderen lockeren Stoffen fest eingebettet ist. 
Das Frachtstück darf nur in offenen Wagen ohne Decken befördert werden und auf dem 
Frachtbriefe muß besonders bemerkt sein, daß das Frachtstück Schwefelkohlenstoff enthält.“ 
III. Die Bestimmung unter XXVIII erhält folgende Fassung: 
„Kienruß wird nur in dichten, gegen Durchstäuben Sicherheit gewährenden Umhüllungen 
(Säcken, Fässern, Kisten und dergleichen) verpackt zur Beförderung zugelassen. 
Befindet sich der Kienruß in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung kleine, 
in dauerhafte Körbe verpackte Tönnchen oder Gefäße zu verwenden, welche im Innern mit 
Papier, Leinwand oder ähnlichen Stoffen dicht verklebt sind. 
Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob der Kienruß sich in frisch geglühtem Zu- 
stande befindet oder nicht, andernfalls wird er als frisch geglüht behandelt." 
Vorstehende Aenderungen treten am 1. August d. Is. in Kraft. 
Berlin, den 22. Juli 1891. 
Der Reichskanzler. 
v. Caprinvi. 
  
6. Polizei.-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath I Behoͤrde, welche die d% 
5 5 Grund Ausweisung Aubne sun Q„ 
ge- 
der Ausgewiesenen. der Beftrafung beschlossen hat. beschlufes. 
# 
1 2. l 3.. 4. . 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
I.] Ernst Josef Ander-|geboren im Jahre 1858 zu Emishofen, Betrug und Diebstahl|Königlich baverisches Be.7. Juli d. J. 
werth, Bierbrauer, Kanton Thurgau, Schweiz, ortsange- im wiederholten Rück. zirksamt Kaiserslautern, 
hörig ebendaselbst, fall (2 Jahre 6 Mo- 
nate Zuchthaus laut 
Erkenntniß vom 15. 
· Januar 1889), · · 
2.ChristianDunget,geborenam24.Dezember1867zuRoßifchwererundeinfachetFurstlkchreußkfchesLand-15.Matd.J. 
Weber, bach, Böhmen, ortsangehörig ebenda. Diebstahl (1 Jahrratbsamt zu Gera, 
selbst, 2 Tage Zuchthaus 
  
  
« laut Erkenntnisse vom. 
13. bezw. 28. Mai 
* 1890) 
  
  
 
	        
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