Vierter Nachtrag
zu
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so-
fern etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber nur im Wege des Aufrückens oder der
Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
Angabe Bezeichnung
bei den für Militär= der Bebörden, an welche
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchem, de Behörde selbst t. bei
Umfange dieselben welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
Q„ III. Finanzministerium.
Anstatt der Nr. 10 (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887. S. 221 —, II. Nachtrag — Central-Blatt 1889, S. 460 —)
ist zu setzen:
10. Allgemeine Wittwen-Verpstegungsanstalt zu Berlin:
Büreaubeamte. mindestens zur Hälfte. — In Folge der Beseitigung der
besonderen Kassenverwal.
tung bei der allgemeinen
Wittwen-Verpflegungsan-
stalt zu Berlin kommen
die Stellen der Kassen-
beamten in Wegfall.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Abschnitt „I. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung“ (Gesammtverzeichniß — Central.Blatt 1887, In Folge des Uebergangs der
Berg-, Hütten- und Sa-
S. 221 —) kommt hier in Wegfall. liergu. Hütten 5
Der Abschnitt „2. Eisenbahnverwaltung“ (S. 221, 222) erhält die Nr. 1. Misenaneeonffen
Der Abschnitt „3. Allgemeine Bauverwaltung" (S. 222) erhält die Nr. 2. “W N37 aa ans
und Gewerbe kommt der
Abschnitt 1. hier in Weg-
fall und ist unter Nr. „V.
Ministerium für Handel
und Gewerbe“ aufgeführt.
Unter der Rubrik „Allgemeine Bauverwaltung“ vor dem Abschnitt „bei der Ruhrhafen= 2c. Verwaltung“
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 223 —) ist hinzuzusetzen:
Leuchtfeuer. Oberwärter. – Die zuständigen
Regierungs-Präsidenten.