Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

Vierter Nachtrag 
zu 
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so- 
fern etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber nur im Wege des Aufrückens oder der 
Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet. 
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär= der Bebörden, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem, de Behörde selbst t. bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
Q„ III. Finanzministerium. 
Anstatt der Nr. 10 (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887. S. 221 —, II. Nachtrag — Central-Blatt 1889, S. 460 —) 
ist zu setzen: 
10. Allgemeine Wittwen-Verpstegungsanstalt zu Berlin: 
Büreaubeamte. mindestens zur Hälfte. — In Folge der Beseitigung der 
besonderen Kassenverwal. 
tung bei der allgemeinen 
Wittwen-Verpflegungsan- 
stalt zu Berlin kommen 
die Stellen der Kassen- 
beamten in Wegfall. 
  
  
  
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Der Abschnitt „I. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung“ (Gesammtverzeichniß — Central.Blatt 1887, In Folge des Uebergangs der 
Berg-, Hütten- und Sa- 
S. 221 —) kommt hier in Wegfall. liergu. Hütten 5 
Der Abschnitt „2. Eisenbahnverwaltung“ (S. 221, 222) erhält die Nr. 1. Misenaneeonffen 
Der Abschnitt „3. Allgemeine Bauverwaltung" (S. 222) erhält die Nr. 2. “W N37 aa ans 
und Gewerbe kommt der 
Abschnitt 1. hier in Weg- 
fall und ist unter Nr. „V. 
Ministerium für Handel 
und Gewerbe“ aufgeführt. 
Unter der Rubrik „Allgemeine Bauverwaltung“ vor dem Abschnitt „bei der Ruhrhafen= 2c. Verwaltung“ 
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 223 —) ist hinzuzusetzen: 
Leuchtfeuer. Oberwärter. – Die zuständigen 
Regierungs-Präsidenten. 
 
	        
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