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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Oktober 1891. Nr..41.
Inhalt: 11. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme
von Civilstands-Akten:: Seite 289
2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiet.. 290
1. Kon sulat= Wesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls zu Patras beauftragten Kaiserlichen Vize-Konsul
Hamburger daselbst ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor-
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
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