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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt Il. zu Bacharach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II über Wein und Cognae, »
dem Steueramt J. zu Lyck im Bezirk des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen I über inländisches und ausländisches Salz,
der Zollabfertigungsstelle am Hafenkanal zu Neufahrwasser die unbeschränkte Befugniß zur
Vornahme von Zollabfertigungen aller Art im Eisenbahnverkehr, die Befugniß, über seewärts eingehende
oder aus den dortigen Niederlagen abgefertigte, zum unmittelbaren Ausgange nach Rußland auf der
Eisenbahn unter Wagenverschluß angemeldete Güter Begleitscheine 1 auf sich selbst auszustellen und nach
weiterer Abfertigung bei den Grenzzollämtern zu Ottlotschin bezw. Illowo gemäß §. 43 des Eisenbahn-
Regulativs auch zu erledigen, und die Befugniß, Waaren der Tarifnummer 221, 8 1, 92 und der An-
merkung zu f und 8g nach §. 3 des Zolltarifgesetzes zu anderen als den höchsten Zollsätzen abzufertigen,
der Zollabfertigungsstelle am Hafenbassin zu Neufahrwasser die unbeschränkte Befugniß
zur Vornahme von Zollabfertigungen aller Art im Eisenbahnverkehr,
dem Hauptsteueramt zu Halle a. S. und dem Steueramt I. zu Uelzen im Bezirk des Haupt-
steueramts zu Lüneburg die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und Moste auf
ihre Eigenschaft als solche, sowbie
nachstehenden Amtsstellen die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte
Verschnitt-Weine und Moste: den Steuerämtern I. zu Boppard, Cochem, Zell (Hauptamtsbezirk
Coblenz), Linz (Hauptamtsbezirk Neuwied) und Sobernheim (Hauptamtsbezirk Kreuznach), sowie den
Steuerämtern II. zu Ahrweiler, Sinzig (Hauptamtsbezirk Coblenz) und Bacharach (Hauptamtsbezirk
Kreuznach), ferner den Steuerämtern I. zu Caub, Eltville, Hochheim, Homburg v. d. H., Rüdes-
heim (Hauptamtsbezirk Biebrich) und zu Ems (Hauptamtsbezirk Oberlahnstein).
Die Befugniß des Steueramts l. zu Pinneberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Eisenbleche sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über
Eisenblechwaaren ist zurückgezogen worden.
Für die neu errichtete Westpreußische Zucker-Raffinerie von O. Wanfried in Danzig ist die daselbst
vorhandene Zuckersteuerstelle zuständig.
Die für die Zuckerfabriken in Sandhof und Altfelde zuständige Zuckersteuerstelle zu Marienburg
ist aufgehoben und für die erstere Fabrik mit dem Steueramt l. zu Marienburg, für die letztere mit dem
Hauptsteueramt zu Elbing verbunden worden.
Im Königreich Bayern.
Zu Berg im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß
zur Eingangsabfertigung von Bier sowie zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Bier errichtet worden.
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Den Uebergangssteuerämtern zu Ritschenhausen und Probstzella und der Uebergangsstelle
in Lehesten ist die Befugniß zur Abfertigung von Uebergangsscheinsendungen unter Wagenraumverschluß
und dem Uebergangssteueramt in Ritschenhausen die Befugniß zur Gestattung von Aus= und Umladungen
der unter Wagenverschluß beförderten Güter — §. 65 des Vereinszollgesetzes — ertheilt worden.
4. Marine und Schiffahrt.
Zur Untersuchung von Seeleuten auf Farbenblindheit treten in Preußen vom 1. Juli d. J. ab in Thätigkeit:
1. Untersuchungsstellen für die erste Untersuchung bei den Navigations-Hauptschulen zu
Memel, Danzig, Grabow, Stralsund, Barth, Flensburg, Apenrade, Altona, Geestemünde,