Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt Il. zu Bacharach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über Wein und Cognae, » 
dem Steueramt J. zu Lyck im Bezirk des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über inländisches und ausländisches Salz, 
der Zollabfertigungsstelle am Hafenkanal zu Neufahrwasser die unbeschränkte Befugniß zur 
Vornahme von Zollabfertigungen aller Art im Eisenbahnverkehr, die Befugniß, über seewärts eingehende 
oder aus den dortigen Niederlagen abgefertigte, zum unmittelbaren Ausgange nach Rußland auf der 
Eisenbahn unter Wagenverschluß angemeldete Güter Begleitscheine 1 auf sich selbst auszustellen und nach 
weiterer Abfertigung bei den Grenzzollämtern zu Ottlotschin bezw. Illowo gemäß §. 43 des Eisenbahn- 
Regulativs auch zu erledigen, und die Befugniß, Waaren der Tarifnummer 221, 8 1, 92 und der An- 
merkung zu f und 8g nach §. 3 des Zolltarifgesetzes zu anderen als den höchsten Zollsätzen abzufertigen, 
der Zollabfertigungsstelle am Hafenbassin zu Neufahrwasser die unbeschränkte Befugniß 
zur Vornahme von Zollabfertigungen aller Art im Eisenbahnverkehr, 
dem Hauptsteueramt zu Halle a. S. und dem Steueramt I. zu Uelzen im Bezirk des Haupt- 
steueramts zu Lüneburg die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und Moste auf 
ihre Eigenschaft als solche, sowbie 
nachstehenden Amtsstellen die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte 
Verschnitt-Weine und Moste: den Steuerämtern I. zu Boppard, Cochem, Zell (Hauptamtsbezirk 
Coblenz), Linz (Hauptamtsbezirk Neuwied) und Sobernheim (Hauptamtsbezirk Kreuznach), sowie den 
Steuerämtern II. zu Ahrweiler, Sinzig (Hauptamtsbezirk Coblenz) und Bacharach (Hauptamtsbezirk 
Kreuznach), ferner den Steuerämtern I. zu Caub, Eltville, Hochheim, Homburg v. d. H., Rüdes- 
heim (Hauptamtsbezirk Biebrich) und zu Ems (Hauptamtsbezirk Oberlahnstein). 
Die Befugniß des Steueramts l. zu Pinneberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Eisenbleche sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über 
Eisenblechwaaren ist zurückgezogen worden. 
Für die neu errichtete Westpreußische Zucker-Raffinerie von O. Wanfried in Danzig ist die daselbst 
vorhandene Zuckersteuerstelle zuständig. 
Die für die Zuckerfabriken in Sandhof und Altfelde zuständige Zuckersteuerstelle zu Marienburg 
ist aufgehoben und für die erstere Fabrik mit dem Steueramt l. zu Marienburg, für die letztere mit dem 
Hauptsteueramt zu Elbing verbunden worden. 
Im Königreich Bayern. 
Zu Berg im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß 
zur Eingangsabfertigung von Bier sowie zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Bier errichtet worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Den Uebergangssteuerämtern zu Ritschenhausen und Probstzella und der Uebergangsstelle 
in Lehesten ist die Befugniß zur Abfertigung von Uebergangsscheinsendungen unter Wagenraumverschluß 
und dem Uebergangssteueramt in Ritschenhausen die Befugniß zur Gestattung von Aus= und Umladungen 
der unter Wagenverschluß beförderten Güter — §. 65 des Vereinszollgesetzes — ertheilt worden. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
  
Zur Untersuchung von Seeleuten auf Farbenblindheit treten in Preußen vom 1. Juli d. J. ab in Thätigkeit: 
1. Untersuchungsstellen für die erste Untersuchung bei den Navigations-Hauptschulen zu 
Memel, Danzig, Grabow, Stralsund, Barth, Flensburg, Apenrade, Altona, Geestemünde,
	        
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