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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. August 1892. 6 R 32.
Inhalt: 1. Zoll= und Stener- Wesen: Ergänzung der Be- Druckfehler- Berichtigng= 582
stimmungen über die Tara; — Aenderungen von Tara- 2. Holizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
sätggen Seite 581 Reichsgebiet ........... 583
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. d. Mts. beschlossen, daß den Bestimmungen über die
Tara (Central-Blatt 1888 Seite 184) Folgendes hinzugefügt werde:
1. Im §. 18 am Schluß:
„6. Blechumschließungen (Blechkästchen r2c.), in welchen Cigaretten eingehen."“
2. Im §. 2 als letzter Absatz:
„Bei der Einfuhr von eingestampften frischen, dem vertragsmäßigen Zollsatze unter-
liegenden Weinbeeren in Kesselwagen ist das zollpflichtige Gewicht in der Weise zu
ermitteln, daß zu dem Eigengewicht der eingestampften Weinbeeren 20 Prozent dieses
Gewichts zugeschlagen werden.“
3. Im §. 7 Ziffer 2 als letzter Satz:
„Als Umschließungen von erheblicherem Gebrauchs= oder Verkaufswerth sind ins-
besondere die Blechumschließungen (Blechkästchen 2c.) anzusehen, in welchen Cigaretten
eingehen; die Papierumflebung dieser Blechumschließungen bleibt bei der Tarifirung der-
selben außer Betracht.“
Berlin, den 29. Juli 1892.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rauschning.
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