Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Im Großherzogthum Baden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Lahr die unbeschränkte Befugniß zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr, 
der Steuer-Einnehmerei zu Neckargemünd im Bezirk des Hauptsteueramts zu Heidelberg die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I des Hauptzollamts Mannheim über Getreide für die 
Mühle der Firma Werner & Nicola in Neckargemünd, · Z Z 
dem Untersteueramt zu Herbolzheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Freiburg die Befugniß 
zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22a, b, f, g 1 und g2 des Zolltarifs zu andern als den 
höchsten Zollsätzen dieser Nummern und " " 
der Steuer-Einnehmerei zu Villingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Singen die Befugniß 
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen über inländischen Branntwein. 
Im Großbherzogthum Hessen. 
Der Orts-Einnehmerei zu Gorxheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist die Be- 
fugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden. 
  
4. Militär = Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Mai 1888 (Central-Blatt S. 191) wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Marine-Stabsarzt Dr. Runkwitz in Mokohama, derzeitigem 
Chefarzt des dortiger Marine-Lazareths — an Stelle des Marine-Oberstabsarztes Dr. Kleffel — auf 
Grund des §. 42 Nr. 2 und 3 der Wehrordnung die Ermächtigung zur Ausstellung glaubhafter ärzt- 
licher Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen Militärpflichtigen, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den 
Untersuchungen der Hinzuziehung eines Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bedarf. 
Berlin, den 12. Dezember 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1893 eine neue Ausgabe veranstaltet. 
Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns 
Verlag"“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 
4 □IXgeliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 J—/¾ zu beziehen. 
  
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