Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893. (21)

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3. Eisenbahn = Wesen. 
Bektanntmachung. 
Die auf Grund der Vorschrift im §. 52 Abs. 1 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bezug auf die Beschaffenheit des zu Frachtbriefen zu verwendenden Schreibpapiers am 13. Oktober 
1892 erlassenen Bestimmungen (Central-Blatt 1892 S. 632) werden für das Papier zu Frachtbrief- 
duplikaten bis auf weiteres außer Anwendung gesetzt. Für Duplikate wird die Beschaffenheit des 
Schreibpapiers freigegeben, sofern sie durch den Aufdruck „Frachtbriefduplikat“ zu Original-Fracht- 
briefen unbenutzbar gemacht sind. Im übrigen müssen die als Frachtbriefduplikate gekennzeichneten 
Formulare in Farbe, Größe und Vordruck den im 8. 52 der Verkehrs-Ordnung für Frachtbriefe enthaltenen 
Vorschriften entsprechen, auch zur Bestätigung dessen mit dem Kontrolstempel einer inländischen Eisen- 
bahn versehen sein. 
Berlin, den 25. Mai 1893. 
Der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts. 
Schulz. 
  
  
.4. Polizei = Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausläudern aus dem Reichsgebiet. 
Das Verzeichniß der Reichsgrenzstationen, nach welchen die Transporte ausgewiesener Ausländer 
zu leiten sind (Central-Blatt 1890 S. 381), ist zu ändern wie folgt: 
I. Königreich Preußen. 
e. Bei Ausweisungen nach Rußland. 
Lfd. Nr. 18 und 19. Preuß. Herby und Myslowitz kommen in Wegfall, an ihre Stelle tritt 
Kattowitz. Zuständige Grenzpolizeibehörde ist die Polizeiverwaltung in Kattowitz. 
Berlin, den 29. Mai 1893. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
—— Grund des 
2 Ausweisung Ausweisungs. 
S der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
4 
1n 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des F§F. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.August Frey, geboren am 31. März 1858 zu Ober.-[Unterschlagung, ein. Kaiserlicher Bezirks-Prä-/12. Mai d. J. 
Tagner, dorf, Kanton Baselland, Schweiz, orts facher und schwerer sident zu Colmar, 
angehörig zu Reipoldswil, ebendaselbst, Diebstahl im Wieder- 
holungsfall (5 Jahre 
Zuchthaus laut Er- 
kenntniß vom 24. Mai 
1888), 
  
  
  
  
 
	        
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