— 233 — Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
—
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXI.. Jahrgang.
Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Abänderung der für die
2.
8.
Invaliditäts- und Altersversicherung zu verwendenden
Quittungskarten Seite 233
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
vom 1. April 1893 bis Ende Juni 1893. 234
Zoll= und Steuer-Wesen: Befreiung des zu landwirth--
schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes
von der Salzabgabe; — Verlegung der Wohnsitze zweier
zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Dena-
turirungsmittels ermächtigten Firmen. 235
Berlin, Freitag, den 28. Juli 1893.
4.
n
Nr. 30.
Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ertheilung von Zeug-
nissen an militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten
Staaten von Ameriikccaa 3235
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Abänderung der Sta-
tuten für das Kaiserlich deutsche archäologische Institut 235
Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für
die deutsche Handelsmarine für 1993 2536
Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 236
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiet 236
siehe unten
1. Versich erung -Wesen.
Bekanntmauachung,
betreffend die für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu verwendenden Qnittungskarten.
Auf Grund des §. 101 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts= und Altersversicherung,
vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 97) hat der Bundesrath in der Sitzung vom 6. Juli d. J. beschlossen,
daß die Quittungskarten für die Invaliditäts= und Altersversicherung unbeschadet des Verbrauchs
vorhandener Vorräthe fortan zwar in dem durch Bekanntmachung vom 14. Juni 1890
(Central-Blatt S. 175) vorgeschriebenen Format und der bisherigen Farbe, aber in der aus
der Anlage sich ergebenden abgeänderten Einrichtung und aus einem Stoff hergestellt werden
sollen, welcher aus 50 Prozent Cellulose, 25 bis 30 Prozent Leinen und 20 bis 25 Prozent
Baumwolle besteht, eine mittlere Reißlänge von 4500 m, eine mittlere Dehnung von 4 Prozent
hat, bei der Verbrennung einen Aschengehalt von nicht mehr als 4 Prozent zurückläßt und
im Quadratmeter ein Gewicht von 277 bis 283, im Durchschnitt 280 g aufweist.
Berlin, den 13. Juli 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
*) Die Quittungskarte wird mit der nächsten Nummer des Central-Blatts zur Versendung gelangen.
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