Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 325 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
—————— 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. Juli 1894. SW 30. 
Inhalt: W : nen : — . dem Raumgehalt; — Abänderung der Bestimmungen 
halt# 1. Koufulat Wesen 5E engen n Er über die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und Moste; 
Todesfall; — Exequatur-Ertheilungen. Seite 325 — Zollbehandlung der in Theilungslagern befindlichen 
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil— shaischin, Weien — anbanderund #nn karassihen:2. 
stands-Akten im südwestafrikanischen Schutzgebiete 326 4. Eisenbahn-Wesen: Abänderung des Lerzeichnisses der zur 
3. Zoll, und Steurr-Wesen: Abänderung des Jollregulativs Ausstellung von Leichenpässen zuständigen Behörden in 
für Reisschälmühlen; — Anweisung für die Ermitteluna der Schweieittz 338 
der zollpflichtigen Menge und für die Berechnung des 5. Polizei- Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Jolles bei der Zollabfertigung von Mineral-Leuchtöl nach Reichsgebiet 339 
  
  
1. Kon sulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Madrid, von Hartmann, 
zum Konsul in Alexandrien und den bisherigen ersten Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in 
Constantinopel, von Wichert, zum Konsul in Cairo zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Callao, Rodewaldt, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des 
Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Shanghai beschäftigten Gerichts-Assessor Dr. Grunen- 
wald ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Vorstandes des General- 
Konsulats bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul Carl Weber in Palembany (Sumatra) ist gestorben. 
 
	        
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