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Königreich Württemberg.
Kornthal: *Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial-Abtheilung, Real-Progymnasial-Abtheilung und 1 Real-
schul-Abtheilung).
Anmerk. Die Anerkennung der 1 Realschul-Abtheilung hat rückwirkende Kraft bis zum
Herbsttermin 1893. Die der Real-Progymnasial-Abtheilung eingeräumte Befugniß hat
nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich Gültigkeit.
d. Höhere Bürgerschulen.
Großherzogthum Hessen.
Gernsheim: 1 Höhere Bürgerschule.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch
einstweilen nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich.
Privat-Lehranstalten.
Großherzogthum Hessen.
Mainz: 1 Privat-Lehranstalt von Adolf Schickert (früher Dr. Heinrich Heskamyp).
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch
vorläufig nur bis zum Ostertermin 189é6 einschließlich.
Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Salzungen: 1 Privat-Realschule von Heinrich Christian Wehner.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch
vorläufig nur bis zum Ostertermin 1896 einschließlich.
Fürstenthum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Gotthilf Caspari (Progymnasial-Abtheilung und Real-
Progymnasial-Abtheilung).
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894.
Berlin, den 14. November 1894.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
dDie nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement von der Aussichts-
behörde genehmigt ist.