Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Königreich Württemberg. 
Kornthal: *Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial-Abtheilung, Real-Progymnasial-Abtheilung und 1 Real- 
schul-Abtheilung). 
Anmerk. Die Anerkennung der 1 Realschul-Abtheilung hat rückwirkende Kraft bis zum 
Herbsttermin 1893. Die der Real-Progymnasial-Abtheilung eingeräumte Befugniß hat 
nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich Gültigkeit. 
d. Höhere Bürgerschulen. 
Großherzogthum Hessen. 
Gernsheim: 1 Höhere Bürgerschule. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch 
einstweilen nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich. 
Privat-Lehranstalten. 
Großherzogthum Hessen. 
Mainz: 1 Privat-Lehranstalt von Adolf Schickert (früher Dr. Heinrich Heskamyp). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch 
vorläufig nur bis zum Ostertermin 189é6 einschließlich. 
Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Salzungen: 1 Privat-Realschule von Heinrich Christian Wehner. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch 
vorläufig nur bis zum Ostertermin 1896 einschließlich. 
Fürstenthum Waldeck. 
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Gotthilf Caspari (Progymnasial-Abtheilung und Real- 
Progymnasial-Abtheilung). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894. 
Berlin, den 14. November 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
dDie nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement von der Aussichts- 
behörde genehmigt ist. 
 
	        
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