thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

—  470  —
2)  Waaren  und  Güter,  die  von  Bord  zu  Bord  umgeladen  oder  welche  an
Privatbohlwerken  oder  Privatgrundstücken  zu  Lande  gebracht  werden;

3)  über  das  Bohlwerk  eingegangene  Transitwaaren  bei  der  Ausfuhr;
4)  frische  Fische  und  der  Ballast  der  Schiffe.

Anhang.

C.  Winterlagergeld.  Von  allen  Fahrzeugen,  welche  im  Burger  Hafen
über  14  Tage  unbemannt  liegen,  wird  an  Winterlagergeld  für  einen  Zeit-2


raum  von  6  Monaten  18  Pf.  für  jedes  Kubikmeter  des  Netto-Raumgehalts
entrichtet.
Anmerkung:

Bleibt  ein  Fahrzeug  länger  als  6  Monate  im  Winterlager,  so  muß
die  Abgabe  von  Neuem  mit  ihrem  vollen  Betrage  entrichtet  werden.

D.  Wachtgeld.  An  Wachtgeld  wird  entrichtet  für  jedes  Schiff,  welches  auf
dem  Hafenterritorium  der  Stadt

a)  auf  dem  Helgen  reparirt  wird,  für  jedes  Kubikmeter  Retto-Raumgehalte::::.t
  10  Pf.

b)  gekielholt  wird,  für  jedes  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt  ..  5.
Berlin,  den  25.  März  1875.

(#.  S.)  Wilhelm.
Camphausen.  Achenbach.

 

(Nr.  8349.)  Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung  der  Hafenanlagen  bei  Calloe
im  Kreise  Apenrade,  Regierungsbezirk  Schleswig,  bis  auf  Weiteres  zu  erheben
sind.  Vom  25.  März  1875.

A,  Abgaben  sind  zu  entrichten:
1)  von  jedem  eingehenden  Fahrzeuge  für  jedes  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt..................................................·.
  3Pf.

2)  von  den  Waaren,  welche  an  der  Ladebrücke  gelöscht  oder  geladen
  werden,  für  je  1000  Kilogramm  des  Gewichtes  der

gelöschten  oder  geladenen  Waaren  5
3)  von  jedem  Fahrzeuge,  welches  den  Hafen  als  Winterlager
benutzt,  für  jedes  Kubikmeter  des  Netto-Raumgehalts  .  3
4)  für  das  Kielholen  eines  Fahrzeuges,  für  jedes  Kubikmeter  des
Netto-Raumgehalklklklkssss  ..  .  .  .  .  ..  1

Bei  Flußschiffen  gilt  eine  Tonne  Tragfähigkeit  =  2  Kubikmeter  Netteo-Raumgehalt.
  3
*