Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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die mit dem Steueramt I. zu Bitterfeld im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg ver— 
bundene Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Kitzendorf bei Brehna (früher Brehna), Landsberg 
(Regierungsbezirk Merseburg) und Roitzsch; 
die mit dem Steueramt J. zu Zörbig in demselben Hauptamtsbezirk verbundene Zuckersteuer— 
stelle für die Zuckerfabriken zu Brachstedt, zu Dölsdorf bei Quetz (früher Quetz) und zu Zörbig; 
die selbständige Zuckersteuerstelle zu Nebra im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. Saale 
für die Zuckerfabriken zu Laucha und zu Vitzenburg (früher Reinsdorf); 
die mit dem Steueramt I. zu Grevenbroich im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuß ver- 
bundene Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Elsen und zu Wevelinghofen (früher Gilbach). 
Die Zuckersteuerstelle zu Papenteich bei Meine im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle ist auf- 
gehoben und die Zuckerfabrik Papenteich zu Meine (früher Papenteich) der Zuckersteuerstelle zu Fallers- 
leben in demselben Hauptamtsbezirk zugetheilt worden. 
Nachdem die Zuckerfabrik Brockhoff & Co. zu Duisburg eingegangen ist, bleibt die mit dem 
rN dortselbst verbundene Zuckersteuerstelle nur für die Zuckerfabrik Rasche & Feldmann ebenda 
zuständig. 
Es sind aufgehoben worden die Zuckersteuerstellen: 
zu Ahrensböck und Neustadt i. H. im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. Holstein; 
zu Michelwitz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schweidnitz; 
zu Zottwitz im Bezirk des Hauptsteueramts Breslau I, 
nachdem eingegangen sind die Zuckerfabriken: 
zu Ahrensböck und Neustadt i. H., 
zu Michelwitz und 
zu Zottwitz. 
Es ist ertheilt worden: 
der Aufschlageinnehmerei zu Grünstadt im Bezirk des Hauptzollamts zu Ludwigshafen a. Rhein 
die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und IlI über inländischen Branntwein, 
der neu errichteten Aufschlageinnehmerei zu Tirschenreuth im Bezirk des Hauptzollamts zu Wald- 
sassen die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 über steuerfreien undenaturirten Brannt- 
wein zu Heilzwecken. 
Im Königreich Bayern. 
Im Königreich Württemberg. 
Dem Kameralamt zu Schönthal ist die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen #l 
und lI über inländischen Branntwein ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Es ist ertheilt worden: 
der Steuereinnehmerei zu Adelsheim im Bezirk der Obereinnehmerei Buchen (Hauptsteueramts- 
bezirk Heidelberg) die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen 
Branntwein, 
der Steuereinnehmerei zu Neuershausen im Hauptsteueramtsbezirk Freiburg die Befugniß zur 
Erledigung von Versendungsscheinen I über Taback, welcher nach dem daselbst befindlichen Privatlager 
für unversteuerten inländischen Taback des A. Steyert in Gottenheim versendet wird. 
Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Dem Steueramt zu Waren im Bezirk des Hauptsteueramts zu Güstrow ist die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über für die Zuckerfabrik zu Waren eingehende Säcke, sowie zur Ab- 
fertigung solcher Säcke zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition ertheilt worden. 
Die Befugniß der Zuckersteuerstelle zu Friedland i. Meckl. im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Neubrandenburg (Central-Blatt 1891 S. 291) zur Abfertigung von Zucker nach §. 99b der Ausführungs- 
bestimmungen zum Zuckersteuergesetz ist insofern beschränkt, als die genannte Stelle zur Polarisation des 
mit dem Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen zur Ausfuhr oder Niederlegung bestimmten Zuckers 
nicht befugt ist. 
  
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