Object: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Befreiungen aus 
  
  
§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 3 
Erwerb von nicht über 5000. 
an inländische Stiftungen usw., 
812 Abs.1 
§ 12 Abs. 4, 
  
  
Bei Grundstücken, die dauernd land= oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu 
dienen bestimmt sind, blieben außer Ansatz 
  
  
  
für Steuerpflichtige der Klasse 1 
  
  
  
  
  
  
  
die ausschließlich 6 er. 4, Ausländische gemäß § 15 Abs. 1 gemäß § 15 obsl 2 gemäß 8 15 àlbf. 2 
Erwerb vonAnstalten usw. Sat 1 Sab2 
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