Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  178.  1918.  1408.

7.  Grundsätze  der  Schulzucht,  möglichst  im  Anschluß  an  bestimmte  Vorkommnisee.

8.  Gesundheitspflege  der  Schüler.  Jugendpflege.  Anleitung  zur  Betätigung
2  der  körperlichen  Ausbildung  der  Schüler.  Heimatkunde  und  Heimatutz.

9.  Anleitung  zur  Führung  des  Amtes  als  Klassenleiter.  Das  Verhältnis  der
Schule  zum  Elternhaus.  ·

10.  Besprechung  wichtiger  literarischer  Erscheinungen  auf  dem  Gebiet  der  Erziehung
  und  des  Unterrichts.  Berichte  über  Lektüre  bedeutender  pädagogischer
  oder  anderer  für  die  Gestaltung  des  Unterrichts  wichtiger  wissenschaftlicher
  Werke.

Nr.  1,  2  und  3  sind  vorwiegend  im  ersten  Jahre,  Nr.  4,  6  und  9  im  zweiten  Jahre,
Nr.  5,  7,  8  und  10  in  beiden  Jahren  zu  behandeln.  Es  ist  den  Kandidaten  zur  Pflicht
zu  machen,  daß  sie  während  ihrer  ganzen  Vorbereitungszeit  im  Zusammenhang  mit
ihrem  Unterricht  ihre  wissenschaftliche  Ausbildung  vertiefen.  Der  Direktor  hat  sich
davon  zu  überzeugen,  daß  dies  geschieht.

Nach  der  Bestimmung  des  Vorsitzenden  haben  die  Kandidaten  über  einzelne  Gegenstände
  aus  den  im  vorstehenden  bezeichneten  Gebieten  mündliche  Vorträge  zu  halten.
Die  Fragen  sind  möglichst  so  zu  behandeln,  daß  fruchtbare  Gesichtspunkte  für  die  anschließende
  Erörterung  gewonnen  werden.  Auf  Gewöhnung  an  freies  Sprechen  ist  besonderes
  Gewicht  zu  legen.  «

Über  die  Sitzungen  sind  durch  die  Kandidaten  abwechselnd  Niederschriften  auszuarbeiten,
  die  der  Vorsitzende  nach  Feststellung  zu  vollziehen  hat.  Im  zweiten  Juhre
sind  die  Kandidaten  zur  sofortigen  Niederschrift  während  der  Sitzung  anzuleiten.

Von  Zeit  zu  Zeit  sind  den  Kandidaten  aus  den  genannten.  Gebieten  Aufgaben
zur  schriftlichen  Vearbeitung  zu  stellen,  etwa  eine  in  jedem  Halbjahr.  Die  Arbeiten
sind  von  dem  Direktor  oder  einem  der  beauftragten  Lehrer  durchzusehen  und  nach
Inhalt  und  Ausdrucksfähigkeit  zu  beurteilen.

6.

Im  ersten  Vorbereitungsjahr  sind  die  Kandidaten  vornehmlich  von  den
Fachlehrern  ihrer  Hauptfächer  zur  Unterrichtserteilung  anzuleiten.  Die  Fachlehrer
  machen  sie  mit  den  methodischen  und  ditartischen  Hilfsmitteln  für  den
unterricht  ihrer  Fächer  bekannt.  Sie  lassen  die  Kandidaten  ihrem  Unterrichte  beiwohnen
  und  möglichst  bald  einzelne  Lehrstunden  in  ihrer  Gegenwart  erteilen  und  besprechen
  nachher  mit  ihnen  das  Ergebnis  der  Stunden.  Wichtig  ist,  daß  bei  den  Kandidaten
  von  Anfang  an  Verständnis  und  Teilnahme  für  die  einzelnen  Schüler,  besonders
auch  die  schwächeren,  geweckt  wird.

Bei  wachsender  Sicherheit  wird  den  Kandidaten  zusammenhängender  Unterricht
überlassen,  doch  behält  der  Lehrer  die  Verantwortung  für  den  Erfolg  des  Unterrichts.

Auf  Anordnung  der  beauftragten  Fachlehrer  haben  die  Kandidaten  die  schriftlichen
  Ubungsarbeiten  der  Schüler  durchzusehen  und  die  Vorkorrektur  der  regelmäßigen