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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
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XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. Juli 1895. 929.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung; — 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations-
Ernennung; — Ermächtigungen zur Vornahme von Civil- Kontrolörs; — Verwendung von Vanilleroots bei Her-
stands. Akten: Seite 299 stellung von Tabackfabrikaten; — Uebertragung der Be-
2. Kolonial--Wesen: Veränderung der Amtsbezirke im süd- fugniß zur Abfertigung von Wollengarn auf die Zoll.
westafrikanischen Schutzgebiet für die Ausübung der Ge- abfertigungsstellen; — Zusätze zum Privatlager-Regulativ;
richtsbarkeit und Wahrnehmung standesamtlicher Befug- — Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen
nisse, sowie die wechselseitige Vertretung der Kaiserlichen der Zoll= und Steuerstellen; — Abänderung der Brannt-
Richter daselbst; — Verbot der Ausfuhr von Waffen und wein = Reinigungsordnnga 301
Schießbedarf, welche für Häfen der Somali-Küste oder 5. Veterinär-Wesen: Bestimmungen über die veterinär-
Aethiopien bestimmt find, aus Deutsch-Ostafrika 300 polizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem
3. Eisenbahn-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Be- Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und
förderung von Kesselrückständen von der Lederleim- Schween 316
fabrikation, Hundekoth und Kälbermagen auf den Cisen- 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
banhen J301 Reichsgebiet 318
1. Kon sulat Wesen.
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Coburg ernannten Herrn Emil
Albrecht ist das Exequalur Namens des Reichs ertheilt worden.
Seine dkajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann J. F. Hackfeld an Stelle
des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Glade zum Konsul in Honolulu für die Hawatischen
Inseln zu ernennen geruht.
Dem mit der zeitweiligen Leitung des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Casablanca beauftragten Konsul
Freiherrn von Brück ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Vize-Konsulats die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.