Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Filtrirpapier getrocknet hat, setzt man den Glasstopfen auf, trocknet das Fläschchen äußerlich ab, stellt es 
½ Stunde in den Waagekasten und wägt es. Die Bestimmung des Wasserinhalts des Dichtefläschchens 
ist dreimal auszuführen und aus den drei Wägungen das Mittel zu nehmen. Wenn das Dichtefläschchen 
längere Zeit im Gebrauch gewesen ist, müssen die Gewichte des leeren und des mit Wasser gefüllten 
Fläschchens von Neuem bestimmt werden, da diese Gewichte mit der Zeit sich nicht unerheblich ändern 
können. 
Nachdem man das Dichtefläschchen entleert und getrocknet oder mehrmals mit dem zu unter- 
suchenden Branntwein ausgespült hat, füllt man es mit dem Branntwein und verfährt genau in derselben 
Weise wie bei der Bestimmung des Wasserinhalts des Dichtefläschchens; besonders ist darauf zu achten, 
daß die Einstellung der Flüssigkeitsoberfläche stets in derselben Weise geschieht. 
Bedeutet: 
a) das Gewicht des leeren Dichtefläschchens, 
b) das Gewicht des bis zur Marke mit destillirtem Wasser von 15° C. gefüllten Dichte- 
fläschchens, 
) das Gewicht des bis zur Marke mit Branntwein von 15° C. gefüllten Dichtefläschchens, 
so ist das spezisische Gewicht d des Branntweins bei 15° C., bezogen auf Wasser von derselben 
Temperatur 4— „ — 
Den dem spezifischem Gewichte entsprechenden Alkoholgehalt des Branntweins in Gewichts- 
prozenten entnimmt man der zweiten Spalte der Alkoholtafel von Windisch (Berlin 1893, bei Julius 
Springer). 
  
b) Verdünnung des Branntweins auf einen Alkoholgehalt von 24, Gewichtsprozent. 
100 cem des Branntweins, dessen Alkoholgehalt bestimmt wurde, werden bei 15 C. in einem 
amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen und in eine Flasche von etwa 400 cem Inhalt gegossen. Die 
Tafel I lehrt, wie viel Kubikcentimeter destillirtes Wasser von 15° C. zu 100 cem Branntwein von dem 
vorher bestimmten Alkoholgehalt zugefügt werden müssen, um einen verdünnten Branntwein von an- 
nähernd 24, Gewichtsprozent Alkohol zu erhalten. Man läßt die aus der Tafel! sich ergebende Menge 
Wasser von 15° C. aus einer in 1° cem getheilten amtlich geaichten Bürette zu dem Branntwein fließen, 
wobei etwa 50 cem Wasser zum Ausspülen des 100 cem-Kölbchens dienen. Man schüttelt die Mischung 
um, verstopft die Flasche, kühlt die Flüssigkeit auf 15° C. ab und bestimmt auf's Neue das spezifische 
Gewicht beziehungsweise den Alkoholgehalt nach der unter a gegebenen Vorschrift. Der Alkoholgehalt 
des verdünnten Branntweins beträgt genau oder nahezu 24, Gewichtsprozent. Ist er höher als 
24,7 Gewichtsprozent, so setzt man noch eine nach Maßgabe der Tafel ! berechnete Menge Wasser von 
15° C. zu dem verdünnten Branntwein. Ist der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins niedriger 
als 24,7 Gewichtsprozent, so entnimmt man aus der Tafel II die Anzahl Kubikcentimeter absoluten 
Alkohols von 15° C., die auf 100 cem des verdünnten Branntweins zuzusetzen sind. Die etwa er- 
forderliche Menge absoluten Alkohols von 15° C. wird mit Hülfe einer amtlich geaichten Meßpipette oder 
Bürette zugegeben, die in Fünfzigstel= oder Hundertstel-Kubikcentimeter eingetheilt ist. 
Beträgt der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins nicht weniger als 24, und nicht mehr 
als 24,8 Gewichtsprozent, so wird er durch den berechneten Wasser= beziehungsweise Alkoholzusatz hin- 
reichend genau auf 24, Gewichtsprozent gebracht; von einer nochmaligen Alkoholbestimmung kann in 
diesem Falle abgesehen werden. Wird dagegen der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins kleiner 
als 24,, oder größer als 24,3 Gewichtsprozent gefunden, so muß der Alkoholgehalt nach Zugabe der 
berechneten Menge Wasser beziehungsweise Alkohol nochmals bestimmt werden, um festzustellen, ob er 
nunmehr hinreichend genau gleich 24,7 Gewichtsprozent ist. Ein hierbei sich ergebender Unterschied muß 
durch einen dritten Zusatz von Wasser beziehungsweise Alkohol nach Maßgabe der Tafeln I beziehungs- 
weise ll ausgeglichen werden. 
e) Ausschütteln des verdünnten Branntweins von 24, Gewichtsprozent Alkohol 
mit Chloroform. 
Zwei amtlich geaichte Schüttelapparate werden in zwei geräumige, mit Wasser gefüllte Glas- 
chlinder gesenkt und das Wasser auf die Temperatur von 15° C. gebracht. Sodann gießt man unter
	        
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