Bezeichnung der Stellen.
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Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
18. Hausinspektion der Medizinalgebäude und Kanzlei
der Kommission für das Veterinärwesen und
den Botanischen Garten:
Büreauassistenten,
* Hausinspektor.
19. Landes-Medizinalkollegium:
* Büreauassistent.
20. Chemische Centralstelle für öffentliche Gesundheits-
pflege:
Laboratoriumsdiener.
21. Thierärztliche Hochschule:
Hülfsstallwärter,
Stallwärter,
Civilvorschmieder.
22. Akademie der bildenden Künste zu Dresden:
Heizer,
Maschinist,
* Kastellan,
Expedient,
* Sekretär, zugleich Kassirer.
23. Landes-Heil= und Pfleg-Anstalten, Landes-Er-
ziehungsanstalten für schwachsinnige und für sitt-
lich gefährdete Kinder, Landes-Straf= und Korrek-
tions-Anstalten, nebst zugehörigen Oekonomien:
Hausdienstbeamte#)), insoweit solche nicht
gelernte Handwerker sein müssen,
Aufseher bei den Straf= und Korrektions-
anstalten ),
* Oberaufseher bei den Straf= und Korrek-
tionsanstalten,
Expedienten,
* Büreauassistenten,
* Sekretäre.
24. Dresdner Journal:
Expedient,
* Büreauassistent,
* Inspektor.
25. Statistisches Büreau:
Büreaudiätare,
* Büreauassistenten,
*7 Sekretäre,
* Kontroleur.
26. Baudirektion im Ministerium des Innern:
* Büreauassistent.
zur Hälfte.
abwechselnd.
abwechselnd.
abwechselnd.
abwechselnd.
|
6A
bur Hälfte.
Pebwechsend.
zur Hälfte.
abwechselnd.
abwechselnd.
Kommission für das Vete—
rinärwesen.
und Verwal-
Landesan-
Direktionen
tungen der
stalten.
IV. Abtheilung.
- des Innern,
a des Innern.
Ministerium des Innern.
Ministerium des Innern,
IV. Abtheilung.
FyUnter Hausdienst-
beamten werden alle
unteren Beamten ver-
standen, die nicht zum
Büreau-, Aufsichts-
oder Pflegerdienste ge-
hören.
)Ausgenommen
bleiben die Stellen, bei
denen Handwerks-
oder sonstige tech-
nische Kenntnisse er-
forderlich sind.
Die Stelle wird in der
Regel aus dem
Büreauversonale der
Landesanstalten be-
setzt.
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