Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

Bezeichnung der Stellen. 
  
429 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
18. Hausinspektion der Medizinalgebäude und Kanzlei 
der Kommission für das Veterinärwesen und 
den Botanischen Garten: 
Büreauassistenten, 
* Hausinspektor. 
19. Landes-Medizinalkollegium: 
* Büreauassistent. 
20. Chemische Centralstelle für öffentliche Gesundheits- 
pflege: 
Laboratoriumsdiener. 
21. Thierärztliche Hochschule: 
Hülfsstallwärter, 
Stallwärter, 
Civilvorschmieder. 
22. Akademie der bildenden Künste zu Dresden: 
Heizer, 
Maschinist, 
* Kastellan, 
Expedient, 
* Sekretär, zugleich Kassirer. 
23. Landes-Heil= und Pfleg-Anstalten, Landes-Er- 
ziehungsanstalten für schwachsinnige und für sitt- 
lich gefährdete Kinder, Landes-Straf= und Korrek- 
tions-Anstalten, nebst zugehörigen Oekonomien: 
Hausdienstbeamte#)), insoweit solche nicht 
gelernte Handwerker sein müssen, 
Aufseher bei den Straf= und Korrektions- 
anstalten ), 
* Oberaufseher bei den Straf= und Korrek- 
tionsanstalten, 
Expedienten, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
24. Dresdner Journal: 
Expedient, 
* Büreauassistent, 
* Inspektor. 
25. Statistisches Büreau: 
Büreaudiätare, 
* Büreauassistenten, 
*7 Sekretäre, 
* Kontroleur. 
26. Baudirektion im Ministerium des Innern: 
* Büreauassistent. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
| 
6A 
bur Hälfte. 
Pebwechsend. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
  
Kommission für das Vete— 
rinärwesen. 
und Verwal- 
Landesan- 
Direktionen 
tungen der 
stalten. 
IV. Abtheilung. 
- des Innern, 
a des Innern. 
Ministerium des Innern. 
Ministerium des Innern, 
IV. Abtheilung. 
  
  
FyUnter Hausdienst- 
beamten werden alle 
unteren Beamten ver- 
standen, die nicht zum 
Büreau-, Aufsichts- 
oder Pflegerdienste ge- 
hören. 
)Ausgenommen 
bleiben die Stellen, bei 
denen Handwerks- 
oder sonstige tech- 
nische Kenntnisse er- 
forderlich sind. 
Die Stelle wird in der 
Regel aus dem 
Büreauversonale der 
Landesanstalten be- 
setzt. 
70
	        
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