Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

  
  
Bezeichnung der Stellen. 
446 
—m-lDssss 
— — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
.. .. — — — 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
18. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
—3# 
Schreibgehülfen (Kanzleigehülfen), 
Schreibgehülfen 
. Portier im Friedrichsbad in Baden, 
. Heizer bei der Bad--Anstalten-Verwaltung in 
Baden, 
Hausmeister im Landesbad in Baden, 
LWärter bei der Heil= und Pflegeanstalt zu 
Pforzheim, 
Aufseher beim polizeilichen Arbeitshaus, 
Brückenwärter, 
Straßenwärter, 
Straßenmeister, 
Brückenmeister, 
Dammmeister, 
Floßaufseher, 
Bauaufseher, 
Kanzleigehülfen bei dem Ministerium des 
Innern, dem Verwaltungsgerichtshof, dem 
Verwaltungshof, der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem Generallandesarchio, 
dem Verwaltungsrath der Generalbrandkasse, 
bei der Landesgewerbehalle, beim Statistischen 
Büreau und bei sämmtlichen Bezirksstellen, 
Büreauassistenten bei den Wasser= und Straßen- 
bau--Inspektionen, 
Incipienten der Bezirksämter, 
Aktuare,Polizeiaktnare und 'JRegistratoren 
der Bezirksämter, 
Gendarmen, Wachtmeister, Oberwacht- 
meister. 
  
zu zwei Dritteln. 
l 
zur Hälfte. 
an Hälfte. 
O des Innern. 
Ü Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Ministerium des Innern. 
Kommando des Gen- 
darmeriekorps. 
  
IV. Ministerinm der Finanzen. 
Kanzleidiener (auch Hülfskanzleidiener) beim 
Ministerium, bei der Domänendirektion, Steuer- 
direktion, Zolldirektion und Baudirektion, 
.Kassendiener bei den Centralkassen der Finanz- 
verwaltung, 
uDiener bei den Bezirksstellen der Finanzver- 
waltung, sowie bei Nebenzoll= und Untersteuer- 
ämtern, 
*' Kanzlei- 
assistenten beim Ministerium, bei den Central- 
kassen der Finanzverwaltung, der Baudirektion, 
(Kanzleigehülfen), Kanzlei- 
assistenten bei der Domänendirektion, Steuer- 
direktion und Zolldirektion. 
  
Finanzministerium. 
Zolldirektion. 
Finanzministerium. 
Steuerdirektion. 
  
  
  
Es können auch Unter- 
offizlere angestellt wer- 
den, welche nicht im 
Besitze des Ciollver- 
sorgungsscheins sind; 
dieselben müssen je- 
doch neun Jahre bei 
der Fahne, darunter 
fünf Jahre als Unter- 
offiztere, oder — wenn 
solche Leute nicht in 
hinreichender Zahl 
vorhanden — min- 
destens drel Jahre als 
Unteroffiziere gedient 
haben.
	        
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