Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Senatskanzlei: 
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
XXI. gü 
Hülfsschreiber in der Regierungs= und Kon- 
sistorial-Expedition, bei der Kataster-Inspektion, 
bei den Kassenverwaltungen, bei den Ver- 
waltungsämtern, den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, 
Pedelle der Regierung, des Konsistoriums, der 
Katasterverwaltung, der Kassenverwaltungen, der 
Gerichte, der Gymnasien zu Detmold und Lemgo, 
Kastellan des Landgerichtsgebäudes, des Kassen- 
gebäudes und des Museums, der Hausmeister 
des Seminargebäudes, 
Gefangenwärter bei den Gerichten und Ver- 
waltungsämtern, 
Der Oberaufseher und die Aufseher in der Straf- 
anstalt, 
Der Aufseher in der Badeanstalt, 
Wärter in der Heil= und Pflegeanstalt Linden- 
haus bei Brake und im Landkrankenhause zu 
Detmold, 
Oberwegaufseher und Wegaufseher, sowie der 
Krippmeister zu Erder, 
u Oberwachtmeister und Gendarmen, 
Bauerrichler 
und sonstige Untererheber der 
Staatssteuern, 
Katastergehülfe, 
. Kontroleur der Landessparkasse, 
. Gerichtsvollzieher 
und Gerichtsvollzieher- 
gehülfen. 
Boten. 
Reservatkommission des Senates: 
Rathsdiener, 
Rathhausschließer. 
Baudeputation: 
Leuchtenwärter am Leuchtthurm zu Trave- 
münde. 
Stadt= und Landamt: 
Kanzlisten, 
Schreiber und Boten. 
Ober--Schulbehörde: 
Schulwärter an der Realschule. 
  
  
feLostenthum 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
– 
mindestens zur Hälfte. 
Lippe. 
(Fürstliche Regierung zu Det- 
mold. 
  
  
XXIII. Freie und Hansestadt Zübeck. 
Senatskanzlei zu Lübeck, 
als Centralstelle für die 
Militär- 
Meldung von 
anwärtern. 
  
  
  
  
)Für die mit einem 
versehenen Stellen 
ist eine besondere 
Prüfung vorge- 
schrleben.