Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
um 
Reichsamt des Innern. 
—.... ——— — 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIV. dahrgang. Berlin, Freitag, den 25. September 1896. S41. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
nahme von Civilstands-Aken: Seite 479 oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 481 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1896 bis Ende August 1896. 480 Neichsgebetti 482 
  
1. Kon sulat Wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Bahia, Vize-Konsul Mertens, ist auf Grund des §F. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem als Geschäftsträger mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Ministerresidenten in Bangkok 
beauftragten Kaiserlichen Konsul von Hartmann ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Königreich Siam und für die Dauer 
seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Neichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
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