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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
um
Reichsamt des Innern.
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XXIV. dahrgang. Berlin, Freitag, den 25. September 1896. S41.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande
nahme von Civilstands-Aken: Seite 479 oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 481
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
vom 1. April 1896 bis Ende August 1896. 480 Neichsgebetti 482
1. Kon sulat Wesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Bahia, Vize-Konsul Mertens, ist auf Grund des §F. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem als Geschäftsträger mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Ministerresidenten in Bangkok
beauftragten Kaiserlichen Konsul von Hartmann ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Königreich Siam und für die Dauer
seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Neichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor-
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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