696 Amendements Wilhelms I. Waffenktillstand auch im Südosten.
bandelt. Man würde aurh in der Preußlischen]) staatsrechtlichen Sprache, wenn es sich um
Post- ulnd] Telegrlaphen]- Reglements handelt, die Obliegenheit nicht als eine Sleinelr
Mlojestätl des Königs, sondern als eine der Könliglichen)] Regirung, d. h. der Könliglichen]
Behörden bezeichnen“.
Dagegen erscheint es jedenfalls zweckmäßig, in dem Artikel 72 statt „von dem
Teichskanzleramte“ ebenso wie im Artikel 7o m sagen „durch das Neichskanzleramt".
Indem ich deshalb meine Bitte wiederhole, daß Seine Maoajestät der Kaiser die Gnade
baben wolle, die Borlegung des von mir unter dem 10. d. M. überreichten Sntwurfs bei
dem Bundesrate mit den beiden vorstehend bemerkten Veränderungen zu genehmigen,
ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, bei dem betreffenden Vortrage die vorstehend
ausgeführten Motive zur allerhöchsten Kenntnis Seiner Majestät bringene ulnd]) dabei
hervorheben zu wollen, daß dieser Entwurf im Bundesrathe ulnd) im Aeichstage discutirt
ulnd) vielfach zu ammendiren versucht werden wird, bei welcher Gelegenheit auch diesseits
jedes von Sleinelr Mojestät befoblene Ammendement noch zulässig sein wird. Für jetzt ist
eine beschleunigte Mittbeilung unfrer Vorlage an die Bundesregirungen für letztre ein
dringliches Bedürfniß, damit sie vor Susammentritt des Bundesrathes ihre Snstructionen
feststellen könnene.
*2037. Schreiben an den Chef des Generalstabes
General d. J. Grafen von Moltke.
[Konzept.]
Da seit dem Übertritt der Armee Bourbakis auf Schweizer Gebiet die Operatlonen in
den drei bisber vom Waffenftillstand ausgeschlossenen jüdöstlichen Departements (onbs, Cote
d'Or, Juro) tatsächlich rubten — abgeseben von der Belagerung Belforts —, so bestand auf
frangösischer Seite der Wunsch, den Waffenstillstond auch auf diese auszudehnen. In einem
Schreiben an Bismarck vom 12. Sebruar (siehe dessen Text in: Moltkes Militärische Korre-
Ipondenz. Aus den Dienftschriften des Krieges 1870/71, S. 583 f.) erklärte sich Moltke unter
er Bedingung der Ubergabe Belforts mit der Ausdehnung des Waffenstillstandes einverstanden.
Versailles, den 13. Sebruar 1871.
Ew. Exzellenz benachrichtige ich ganz ergebenst, daß ich mich mit dem Minister Picard
und dem General de Baldan im Sinne des geehrten Schreibens vom 12. cr. geeinigt haber.
Die französische Regierung nimmt die von Ew. Exzellenz für die drei Departements in
* Der Aest des Ablahes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
er ns 3 #a I. an Bismarck die folgende Kabineltsordre: „Ich
be den enliegenden Crlaß vom heutigen Cage in der Voraussetzung uolI open. dab in den Art. 10 und 72
Ent
bes Enterd der erlal resp. von dem Teichskanzleramt in „Kaiser“ bzw. „durch das Aeichskanfler-
überall die Bezeichnung „Sediet des Deutschen Veichs“ %4%. feuschlend 9 ehet werbe, sech ürden 53
1. S. 2101.
neituns. J Schreiben an J. Soore vom 12. ebruar, Jules Favre, Gouvernement de la Défense
3.
Nationale, III, 4