Anhang zu
Nr. 24 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 18. Juni 1897.
Militär--Wesen.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem † bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Uerbersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. Seite. Progymnasien (C. a)...
Gymnasien (A. a) .... 180 Realschulen (C. b) ....
Real-Gymnasien (A. b). ... 185 Real-Progymnasien (C. c) ...
Ober-Realschulen (A. c)...186 Höhere Bürgerschulen (C.d).....
Progymnasien (B. a) .... 187 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) ...
Realschulen (B. b)....187 Andere öffentliche Lehranstalten (C. f)......
Real-Progymnasien (B. c) ...188 Privat-Lehranstalten.....
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