Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Bei der Neubemessung der künftigen Kontingente sind 
  
1. 2. 
für diejenigen Brennereien, über deren Beschwerde, für diejenigen am Kontingent bereits betheiligten 
betreffend die Ansetzung einer gemäß 8. 3 unter e Brennereien, bezüglich deren erst nach Einreichung 
herabgeminderten Alkoholmenge, erst nach Ein— der Nachweisung zu §. 6 endgültig entschieden 
reichung der Nachweisung zu §. 6 endgültig ent- worden ist, daß den Anträgen auf Neuveranlagung 
entschieden worden ist: zum Kontingent (§§. 10 und 11) nicht zu ent- 
sprechen ist: 
Liter reinen Alkohols. 4 Liter reinen Alkohols. 
  
 
	        
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