Bezeichnung
der
Eisenbahn.
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Bezeichnung
der Stellen, welche voriugs.
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welche
Militär.
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde.
an welche die Vewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungabehörden
auedrucklich bezeichnet
werden.
r
Bemerkungen.
VI. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
1. Boizenburger Stadt- und Hafen-
babn.
2. Wismar-Karower Eisenbahn.
Subaltern- und Unterbeamte.
Zugführer, Schaffner, Brem-
ser, Weichensteller, Strecken-
wärter.
37 Jahre.
37
Vorstand der Boizenburger
Stadt. und Hafenbahn zu
Boizenburg a. E.
Großherzogliche General.
Eisenbahndirektion zu
Schwerin.
VII. Großherzogthum Sachsen.
1. Feldabahn.
2. Weimar - Berka - Blankenhainer
Eisenbahn.
Zugführer, Expedienten (Sta-
lonsvorsteter), Büreau=
und Expeditionsgehülfen.
Zugführer, Schaffner (zug-
ührender), Weichensteller,
Bremser, Bahn= und andere
Wärter, Wächter.
40 Jahre.
40
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
l
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst in
dieser Beziehung,
insbesondere be-
züglich der Er-
mlitelung der Mi-
litäranwärter be-
stehenden und noch
u erlassenden
Forschristen in
Anwendung zu
bringen (vergl. das
Publikandum vom
22. September
1882, betreffend
die Im Bundes-
rath vereinbarten
Grundsäße für die
Besetzung der
Subaltern= und
Unterbeamten-
stellen bei
Reichs= und
Staatsbehörden
mit Militäran-
wärtern).
den
Stationsaufseher,
Stationswärter
(letztere lediglich
#im Stationsdleuft
und Erxpeditions=
dienst beschäftigte
Beamte) sind zu
zwei Dritteln,
alle übrigen Sub-
altern= und Un-
terbeamtenstellen,
für welche beson-
dere gbhusch
Kenntnisse nicht
erforderlich sind,
ausschließlich
mit Militärs zu
besetzen.