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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamt
des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag,
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung
den 10. Juni 1898. N 24.
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollfreier Einlaß der von der
zur Vornahme von Civilstands-Akten . Seite 295 Pariser Weltausstellung zurückgelangenden deutschen
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Güter; — Stundung der Uebergangsabgabe von Bier
Mai 1898 296 299
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Gimnahmen des Reichs 5. Polizei-Wesen: ausweisung von Ausländern aus dem
für das Etatsjahr 1897/938 98 Reichsgebiete .. . . 300
1. Konsulat = Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen
Amte, Legationsrath Dr. Kürwitz, zum Konsul in Algier zu ernennen geruth.
Dem Kaiserlichen Gesandten von Voigts-Rhetz
in Guatemala ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet der
Freistaaten Costarica, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Salvador die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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