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3. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
Nachstehend wird
1. der zweite Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 26. November 1895 (Central-Blatt
S. 397) veröffentlichten Gesammt-Verzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen,
2. ein neues Gesammt-Verzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen-
bahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militär-
anwärter vorzugsweise zu berücksichtigen,
zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß das Verzeichniß zu 2 an die Stelle des durch
die Bekanntmachung vom 28. Dezember 1896 (Central-Blatt 1897 S. 2) veröffentlichten Verzeichnisses tritt.
Berlin, den 20. Januar 1898.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
Zweiter Nachtrag
zu
dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Aumerkunskgen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Mililäranwärtern ausschließlich vorbe-
halten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Auf-
rückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem bezeichnet.
Angabe Berei
litär. zeichnung
gue der Behörden, an welche zie
.. . w richten sind,
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewer angen z vechtem fan Bemerkungen.
Stellen, in welchem selbst ist, bei welcher die An.
Erw de stellung gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und “Eorsten.
Ziffer 2:
Generalkommissionen
erhält zu
* Sekretäre, . Diese Stellen Und
Diätare, 1 am Rande den Zusatz: MevSienen #lnR
anwärtern vorbehal-
tenen Stellen mit
Offizieren zu besetzen,
denen Allerhöchsten
Orts die Aussicht auf
Anstellung im Ctoil-
dienste verliehen wor-
den ist.
Bei Ziffer 6:
Meliorations= und Deichbeamte
ist in der dritten Spalte zu setzen: — ketke Negierungs-
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