Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Februar 1898. M G. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Bestellung von Konsular- Ertheilung amtlicher Auskunft in Zolltarifangelegen- 
Agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme von Civil= heiien: 84 
stands-Akten; — Todesfälle; — Exequatur-Erthei- 5. Justiz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen 
lunggen Seite 73 zur Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern ab- 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende geschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines inter- 
Jonnar 18999 ... ... 74 nationalen Verbandes zum Schutze von Werken der 
3. Maaß= und Gewichts-Wesen: Prüfungsbestimmungen für Literatur und Anunnttii .... 85 
Thermometer . 76 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestimmungen, betreffend die Reichsgebiete.. ......... 89 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam ist der Konsular-Agent Arnoldus Zoetmulder in Schiedam 
auch zum Konsular-Agenten für Vlaardingen, sowie Herr A. J. van der Paauw zum Konsular-Agenten 
für Maaßluis und Hoek van Holland bestellt worden. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Bukarest ist der Lehrer Eduard Spreer in Crajowa zum Konsular- 
Agenten daselbst an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsular-Agenten Burkhardt ernannt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Varna, Vize-Konsul von Versen ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Neapel beschäftigten Vize-Konsul Geißler ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen 
Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen 
zu beurkunden. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul G. S. Woodwark in Kings Lynn (England), 
der Kaiserliche Vize-Konsul Ayub Abela in Saida (Syrien) 
und 
der Kaiserliche Vize-Konsul Theodor Becker in Salta (Argentinien) sind gestorben. 
Fortsetzung S. 89. 
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