thumbs : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

204  Anhang.

Fertigerzeugnissen  —  die  örtliche  Zusammenlegung  und
Stillegung  von  Betrieben  erfordert.  Mit  der  Prüfung
dieser  Fragen  hat  der  Chef  des  Kriegsamtes  den  beim
Chef  seines  technischen  Stabes  gebildeten  Ständigen
Ausschuß  für  Zusammenlegung  von  Betrieben  (Saz.)
beauftragt.  Dem  Ausschusse,  dessen  Vorsitz  der
Chef  des  technischen  Stabes  führt,  gehören  Vertreter
verschiedener  Abteilungen  des  Kriegsamtes  und  der  beteiligten
  Staatsverwaltungen,  sowie  acht  auf  Vorschlag
der  Industrie,  des  Handels,  und  des  Handwerks  vom
Chef  des  Kriegsamtes  berufene  Vertreter  dieser  Wirtschaftskreise
  an.  Der  Ausschuß  hat  beim  Chef  des  technischen
  Stabes,  Berlin,  Leipziger  Platz  13,  eine  Geschäftsstelle.


Der  Saz.  bezeichnet  die  Industrien,  bei  denen  er
eine  Untersuchung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  für
nötig  hält.  Aufgabe  von  Industrie  und  Handel  ist  es,
die  erforderlichen  Unterlagen  gemäß  den  vom  Saz.
gegebenen  Richtlinien  zu  beschaffen  und  ihrerseits  die
Vorschläge  zu  machen,  die  eine  größere  Wirtschaftlichkeit
der  Betriebsführung  zu  verwirklichen  geeignet  sind.

Der  Saz.  tritt  an  die  Industriezweige,  deren
Vorarbeiten  er  wünscht,  nicht  unmittelbar  heran;  er
bedient  sich  zur  Übermittlung  seines  Auftrags  an  die
Interessenten,  da  eine  zusammenfassende,  einheitliche
Vertretung  der  deutschen  Industrie  und  des  deutschen
Handels  zurzeit  noch  nicht  besteht,  je  nach  Lage  der  Verhältnisse
  der  vorhandenen  Wirtschaftsorganisationen,
die  als  eine  gewisse  mehr  oder  minder  vollständige  Vertretung
  einzelner  Industrien  oder  Handelskreise  angesehen
  werden  können,  z.  B.  des  Kriegsausschusses  der
deutschen  Industrie,  des  deutschen  Handelstages,  des
Hansabundes.

Im  allgemeinen  wird  die  Vermittlung  der  Organisation
  zufallen,  die  den  größeren  Teil  des  einzelnen