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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde.
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn
(braunschweigischer Theil).
3. Halberstadt-Blankenburger Eisen-.
bahn.
4. Nordhausen- Wernigeroder Eisen-
bahn (braunschweigische Strecke).
Subaltern, und Unterbeamte.
Büreaudiätare, Kanzlisten,
Expeditions- {für den Bü-
diätare, {reau- und
Expeditions- {Stattions-
assistenten, {dienst
Stations-
assistenten,
Telegraphisten, Büreau-
boten, Portiers, Nacht-
wächter, Bremser und
Schmierer, Schaffner,
Rangirer und Koppler,
Bahnwärter, Weichen-
wärter.
Subaltern- und Unterbeamte.
40 Jahre.
a) Für die Strecke
Langenstein -
Derenburg:
35 Jahre.
b) Für die Strecke
Halberstadt -
Blankenburg
- Tanne:
40 Jahre.
40 Jahre.
Vorstand der Gernrode-Harz-
geroder Eisenbahngesellschaft
zu Ballenstedt.
Direktion der Halberstadt -
Blankenburger Eisenbahn-
gesellschalt zu Blanken-
Burg (Harz).
Direktion der Nordhausen-
Wernigeroder Eisenbahn-
gesellschaft zu Nordhausen.
Bei der Versetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter gültigen
Vorschriften zur
Anwendung zu
bringen. Bei Be-
setzung der unteren
Beamtenstellen des
stationären
Dienstes inner-
halb der braun-
schweigischen Ge
biets soll bei sonst
gleicher Befähi-
gung auf die Be-
werbungen
braunschwei-
gischer Staats-
angehöriger be-
sondere Rücksicht
genommen wer-
den.
Die nach beendeter
Probedienstzeit in
den nebensteben-
den unteren Stel.
len angestellten
Militäranwärter
haben bei genü-
gender Befähi-
gung bezw. nach
Ablegung der vor-
geschriebenen Prü-
fung gleich den
Civilanwärtern
Anrecht zum Auf-
rücken in die höhe-
ren Dienststellen,
und zwar
im Büreau-
dienst : als
Eisenbahnsekre-
tär,
im Stations-
dienst: als
Stationsver-
walter und Sta-
tionsvorsteher,
im Fahr-
dienst: als
Zugführer und
Packmeister.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung, insbe-
sonbere bezüglich
der Ermittelung
der Militäran-
wärter bestehenden
und noch ergehen-
den Vorschriften
zur Anwendung zu
bringen.