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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Mai 1900. No 20.
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Inhalt: 1. Konsulat- Wesen: Ermächtigung zur Vor- 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
nahme von Civilstandsakten; — Exeguatur- Ertheilung April 1900 ........................................................................ 296
Seit 295
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
kontroleurs ........................................................................ 295 Reichsgebiete .................................................................. 298
1. Konsulat - Wesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Marheinecke in Belgrad ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze
lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum Königlich niederländischen Konsul in Breslau ernannten Kaufmann Carl Becker ist Namens
des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuerinspektor Andreas in Goslar
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuerinspektors Herrmann den
Königlich sächsischen Hauptzollämtern zu Schandau und Zittau sowie den Königlich sächsischen Haupt-
steuerämtern zu Bautzen und Dresden mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Mai 1900 ab als Stations-
kontroleur beigeordnet worden.