Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

— 4169 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Bu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
    
  
  
  
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XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Juli 1900. S32. 
Juhalt: 1. Konsulat.Wesen: Ermächligung zur Vornahme 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
von Cinvilslandsakten; — Entlassung; — Exequatur. der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der See- 
Ertheillngngng Seite 49 ämter 17071 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dein 
vom 1. April bis Ende Juni 11000 470 Reichsgebiete.. 471 
  
1. Kon sulat. Wese n. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Smyrna, Konsul Lange, ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, 
burgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Reinsdorf in Tamsui-Twatutia ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats die Ermächligung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Yokohama beschäftigten Vize-Konsul Dr. Boyé ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul Alfred Bucherer in Piraeus ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst ertheilt worden. 
  
Dem Kaiserlich russischen Konsul in Stettin, Kollegien-Rath von Hamm, ist Namens des Reichs das 
Exequatur ertheilt worden. 
  
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