Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

— 153* — 
Muster 15. 
(V. O. 5. 100.) 
Steuerhebebezirk 
Betriebvanmeldungsbuch 
für 
Verschlußbrennereien. 
Vierteljahr des Betriebsjahrs 19 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit einer an- . 
gesiegelten Schnur durchzogen sind. Geführt n , 
, den n . .. 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. In das Betriebsanmeldungsbuch sind sämmtliche Betriebspläne sofort nach ihrer Vollziehung einzutragen. 
2 
.Wenn am Schlusse eines Vierteljahrs Betriebspläne eingehen, welche Betriebshandlungen des folgenden Vierteljahrs 
zum Gegenstande haben, so sind sie sogleich in das Betriebsanmeldungsbuch für das folgende Vierteljahr einzutragen. 
3. Das Betriebsanmeldungsuch ist am letzten Tage des Vierteljahrs abzuschließen; die etwa noch unerledigten Ein- 
tragungen sind in das Anmeldungsbuch für das solgende Vierteljahr zu übertragen. 
4. Der Oberkontroleur hat in dem abgeschlossenen Anmeldungsbuche zu bescheinigen, daß die Uebertragung richtig 
erfolgt ist und daß für sämmtliche während des Vierteljahrs im Betriebe gewesenen Verschlußbrennereien die 
Betriebspläne richtig eingereicht und in das Anmeldungsbuch eingetragen sind.
	        
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