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Direktivbezirk Muster 2.
. (& 3 der Vorschriften über die Branntwein-
Hauptamtsbezirk Statisit.)
Betriebsjahr 19
Betriebgeinrichtung
der
vorhandenen Brennereien.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den
Direktivbehörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direktiobezirk zu beziehen.
2. Unter der Linie ist anzugeben, wie viele von den aufgeführten Brennereien außer vom Brennereibesitzer auch
von anderen Personen (Materialbesitzern) benutzt worden sind.
3. In der Spalte 16 ist die Zahl der Wanderbrennereien (B. O. §. 328) zu vermerken.