Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär. 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bel welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
XII. HJerzogthum Sachsen-meiningen. 
2. Die Schreiber bei der Landeskreditanstalt, 
17,. Die Schuldiener an den Staatsschulanstalten, 
18. Die Registratoren und deren Assistenten bei 
dem Staatsministerium, sowie die Registra- 
turgehülsen im Rechnungs- und Revifions- 
üreau, 
. Die Negistratoren und deren Assistenten bei 
der Landeskredilanstalt, 
bei den Landräthen und dem Bergamte, der 
Registraturgehülse bei der Landesirren- 
anftalt, die Registraturgehülfen bei den 
Landräthen, 
Die Schreiber in der Buchhalterel und der 
Expedient bei der Landeskreditanstalt. 
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mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Staatsministerium, Abthei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abthei- 
lung für Kirchen- und 
nsachen. 
Staatsministerium. 
Staalsministerium, Abthei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abthei- 
lung des Innern. 
Staatsminislerium, Ablhei- 
lung der Finanzen. 
  
In den preußischen Ausführungs= und Zusatzbestimmungen zu §. 16 der Anstellungsgrundsätze 
für Militäranwärter ist eine Aenderung insofern eingetreten, als die Vermittelungsbehörde des VII. Armee- 
korps, das bisherige Bezirkskommando „I Münster“, die Bezeichnung „Münster“ erhalten hat. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
Auf Grund des §. 8 der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) ist für das 
Gebiet der freien Hansestadt Bremen eine zweite Kommission für die Prüfung der Maschinisten auf 
Seedampsschiffen mit dem Sitze in Bremerhaven eingerichtet worden.
	        
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