Anhang
I 31 des Central-Blatts für das Veutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 19. Juli 1901.
Militär-Wesen.
Gesammtoverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Uebersicht.
Seile
Oeffeutliche Lehranstalten. eelle 1 Progymnassen (C. 3) 259
Gymnaslen (4. a). ..... 250 Real-Progymnasien (C. b). ... .. 260
Real-Gymnasien (AA. h ... ..255[Realfchalen(c.c)......... 261
Ober-Nealschulen (A.c) 257 Oesffentliche Schullehrer-Seminare (C. 4) 264
Progymnasien (B. ) . .. .258«AndereöffentlicheLehranstalten(c.o)... 267
Real · Progymnasien (B. b) . . .. 258 Privat-Lehranstaltn. 267
Realschulen (B. e). .... . 258 Lehranstalten im Auslaunden 269#