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Die Vertheilung der Nachersatzgestellung auf die Aushebungsbezirke geschieht durch die Infanterie-
Brigadekommandeure bezw. auf die Brigadebezirke durch die kommandirenden Generale nach den im
§. 55 enthaltenen Grundsätzen. -
Den zu Nachersatzgestellungen ausgehobenen Rekruten (5. 73, 5), welche bis zum 1. Februar keinen
Gestellungsbefehl erhalten haben, werden durch die Bezirkskommandos die Urlaubspässe wieder ab-
genommen und durch Loosungsscheine ersetzt, sofern ihnen nicht Ersatzreservepässe (s. 73, 7) zu ertheilen
sind. Den Bezirkskommandos liegt im ersteren Falle die Pflicht ob, ihre Wiedereintragung in die
alphabetische Liste zu veranlassen.
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8. 78.
Außerterminliche Musterungen.
Außerterminliche Musterungen werden bei plötzlich eintretendem Ersatzbedarfe, bei der Vorstellung von
Volksschullehrern und Kandidaten des Volksschulamts (C. 9), serner von Militärpflichtigen, welche
aus dem Ausland oder von See zurücklehren, beim Aufgreifen unsicherer Dienstpflichtiger und dann
vorgenommen,") wenn die Voraussetzungen des §. 62, 4 vorliegen. Außerdem dürsen dieselben in
Ausnahmefällen durch die Ober-Ersatzkommission behufs Herbeiführung einer Entscheidung über
Mannschaften, welche wegen Dienstuntauglichkeit zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden
sind, oder aus anderen dringenden Gründen genehmigt werden (§. 82, 54; siehe auch §. 94, 14 Abs. 2).
Die außerterminlichen Musterungen erfolgen durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission.
Die ärztliche Untersuchung findet im Stabequartiere des Bezirkskommandos statt.
Der Zusammentritt der Ersatzkommission ist nicht erforderlich, es genügt schriftlicher Verkehr.
Ueber Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung wird nach den im
§. 76 enthaltenen Grundsäßzen entschieden.
Außerterminlich gemusterte und tauglich befundene Militärpflichtige der seemännischen und halbsee-
männischen Bevölkerung werden, sofern sie die Einstellung wünschen, sogleich in die Marine eingestellt
und zu dem Zwecke durch den Bezirkskommandeur dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil
(§. 66, se) überwiesen.
Ueber die außerterminlich gemusterten Militärpflichtigen der Landbevölkerung wird der Ober-Ersatz-
kommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) Meldung erstattet, welche — sofern dieselben nicht
als unsichere Dienstpflichtige gemäß §. 66, se sofort zur Einstellung gebracht sind — Bestimmung über
etwaige Einstellung erläßt.
Brauchbar befundene Militärpflichtige, welche fluchtverdächtig erscheinen, sind bis zum Eingange
der Entscheidung der Ober-Ersatzkommission durch den Bezirkskommandeur einem Truppentheile vor-
läufig zu überweisen.
Die außerterminliche Musterung Einjährig-Freiwilliger geschieht nach §. 94, 7.
KS. 79.
Ergebnisse des Ersatzgeschäfts.
. Im Laufe des Monats März stellen die Ober-Ersatzkommissionen für ihren Bezirk die Ergebnisse des
Ersatzgeschäfts 2c, wozu ihnen die Ersatzkommissionen das etwa noch erforderliche Material zu liefern
ler 4. haben, nach Muster 14 zusammen.
. W* Diese Uebersichten schließen mit dem 1. Februar des laufenden Jahres ab.
bch-Wicht ver Die nach Muster 14 aufgestellten Uebersichten werden durch den Infanterie-Brigadek deur dem
rse Generalkommando, in Hessen dem Divisionskommando, und durch den Civilvorsitzenden der Ober-
28 Ersatzkommission der in der drillen Instanz fungirenden Civilbehörde eingereicht.
deschälte- Den Uebersichten sind Berichte über etwaige besondere Wahrnehmungen beim Ersatzgeschäfte bei-
zusügen.
Die Generalkommandos (in Hessen das Divisionskommando) lassen eine Uebersicht nach demselben
Muster für den unterslellten Ersatzbezirk anfertigen und reichen dieselbe zum 1. Mai an das zuständige
Kriegsministerium ein. Die etwa eingegangenen Berichte der Brigadekommandeure werden beigesügt.
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*) Siehe auch Anmerkung ) zu K. 75,2 (Seite 50).