140 Das Recht der Intervention.
1792 erließ der Convent ein Manifest „qu'elle accordera fraternité et
sccours à tous les peuples qui voudront recouvrer leur liberté et charge
le pouvoir exéeutit de donner aux généraux les ordres nécessafres pour
orter sccours à ces peuples et delendic les citorens qui auraient été
vexés, ou dui Ppourraient T’eire, pour la cause de la libertes (Martens
Rec. VI p. 741). Obgleich dies thatsächlich eine Kriegserklärung gegen
alle bestehenden Regierungen war, und darauf sofort der Einbruch in
die Niederlande folgte, setzte Lord Grenville seine Beziehungen zu
Chauvelin fort, und beklagte sich nur über diesen Versuch zur
Auflehnung gegen die Obrigkeit in andern Ländern anzureizen und über
den Friedensbruch gegen Holland, worauf Chauvelin am 13. Jan. 1793
ausweichend antwortete, daß jene Erklärung „sich blos auf den Fall
bezogen habe, wo der allgemeine Wille einer Nation, klar und deutlich
ausgedrückt, die Französische Nation zu Hilfe ruse“. Noch am 20. Dec.
schlug England in Petersburg eine Vermittlung auf der Grundlage vor,
daß Frankreich seine Truppen zurückziehe, jede Einmischung in Ange.
legenheiten anderer Länder ausgebe (rescinding ang acts injurious to the
riglus and sovereigmx ol any other nation), aber auch die Mächte eine
gleiche Haltung gegen Frankreich beobachteten. Erst als letzteres in
seinen Angriffen immer weiter schritt, erhielt Chauvelin die Aufforderung
England zu verlassen, Pitt aber erklärte in der Debatte im Anfang
Febr. 1793, als er Mittel zur Verstärkung des Heeres verlangte, er
habe die Neutralität strenge beobachtet, Frankreich dagegen habe seine
Versprechungen nicht gehalten, und wiederholte als letzteres den Krieg
erklärte, am 27. Juni, daß er nicht die geringste Absicht gehegt habe
sich in die inneren Angelegenheiten Frankreichs zu mischen, England
sei gegen seinen Willen in diesen Krieg gedrängt.) Diese Politik hat
dasselbe während des langen und großen Kampfes, den es gegen die
Knechtung Enropas durch Frankreich führte, das sich erst mit republicanischen,
dann mit napoleonischen Staaten umgab, festgehalten, es hat
wohl eingesehen, daß ein Friede mit der Fortdauer der napoleonischen
Herrschaft unverträglich sei, aber hat niemals verlangt, daß Frankreich
eine bestimmte Regierungsform ausgenöthigt werde.
Unbelehrt durch die Erfahrungen ihres Krieges gegen die
Revolution unternahmen Oesterreich, Rußland und Preußen nach dem
Aachener Congreß von 1818, ein System oberster Polizei und fortgesetzter
Intervention in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten
aufzurichten, um jede Aenderung zu unterdrücken, welche ihnen als bedrohlich
für die monarchische Ordnung und Legitimität erschien. Das
Programm wurde in der Metternich'schen Cirenlardepesche vom 12. Mai
1821 nach dem Laibacher Congreß dahin gefaßt: „Les changemems
utiles ou neressaires dans la Iégislation et dans l’administration des Giats
ne dloivent Emaner quc de la volonté libre, de l’impulsion rekechie et
Sclairce de cenk quc Dien a rendu responsables du houroir. Tout ce
dui sort de rette ligne conduit necessairemem au désordre, aux bonle-