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den bezeichneten Richtungen die Vorbereitung auf ein gründliches
Verständnis der Schriftsteller und die fprachlich-logische
Schulung fest im Auge zu behalten. Darnach ist von VI an die
Auswahl des zu Lernenden und der Uebungen zu bemessen;
dieselbe wird überall auf das Regelmäßige zu beschränken
sein. Grammatik und die dazu gehörigen Uebungen sind fernerhin
nur noch als Mittel zur Erreichung des bezeichneten Zwecks
zu behandeln.
Bei der Wahl der Grammatik ist darauf zu achten, daß
sie in ihrem ganzen Aufbau von dem der daneben gebrauchten
griechischen Grammatik nicht allzu verschieden sei.
Untere Stufe. Als Ausgangspunkt für den ersten Unterricht
in VI empfiedit sich im Allgemeinen nicht die Regel, Jonden
der von dem Lehrer vorzurkbersetzende und von dem Schüler in
der Uebersetzung zu wiederholende lateinische Satz. Erst dann,
wenn eine Reihe nach einem bestimmten Gesichtspunkt ausgewählter
Sätze eingeübt, die Deklinationsformen daraus erklänt
und vergleichend zusammengestellt sind, schließt sich jedesmal
die gedächtnismäßig einzuprägende Regel an. Der anzueignende
Wortschatz ergiebt sich aus dem Gelesenen.
Hand in Hand mit dieser Vorbereitung geht die mündliche
und schriftliche Verarbeitung des Gelesenen und Gelernten
durch umformende Uebersetzungen theils in die Muttersprache,
theils aus derselben.
Die Beschwerung des Unterrichts mit besonderen Feinheiten
der Aussprache empfiehlt sich nicht.
Mittlere Stufe. Ist so in VI und V Sicherheit in den
gebräucklichsten Formen und in den für das Uebersetzen unentehrlichsten
##ntektischen Regeln erreicht, so schließt sich daran auf
der Mittelstufe die systematische Einübung der weiter nothwendigen
syntaktischen Gesetze an, so zwar, daß auch
hier immer esst von einer Reihe möglichst aus der Lektüre
entnommener Mustersätze für die betreffende Regel ausgegangen
und nach Aufzeigung derselben zu der gedächtnismäßigen Aneignung
geschritten wird. Besonderes Gewicht ist ausilagent-=liche
Zusammenfassung von Gleichem oder Verwandtem, Unterordnung
des Besonderen unter das allgemeine Gesetz zu legen,
" Wortschatz und mündliche oder schriftliche Uebungen sind,
immer im Zusammenhange mit dem Gelesenen, zu erweitern; die
Uebungen im Uebersetzen ins Lateinische haben sich in der
Regel an ein nach dem betreffenden Prosaiker zu bearbeitendes
Uebungsbuch anzulehnen.
vurch eine suche innige Verbindung der einzelnen Theiledes
Unterrichts und die daraus sich ergebende geistige Zucht wird
gleichzeitig ein gründliches Verständnis der Schriftsteller gefördert.