Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Umzugskosten der im Ausland und in den deutschen Schutzgebieten verwendeten Reichs- 
Post= und Telegraphenbeamten und Unterbeamten. 
Auf Grund der §§. 13 und 18 der Allerhöchsten Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten 
und die Umzugskosten der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 wird mit Wirkung vom 1. Juli 1901 ab 
Folgendes bestimmt. 
Die etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten der Reichs-Post= und 
Telegraphenverwaltung erhalten bei Versetzungen im Ausland oder vom Inlande nach außer- 
halb des Reichsgebiets gelegenen Orten oder vom Auslande nach Orten innerhalb des Reichs- 
gebiets: 
l. eine Vergütung für allgemeine Umzugskosten und zwar in folgenden Beträgen 
1. Posträthe und Postdirektoten . ..... 600 Mark, 
2. die übrigen Beamten .. ... ..400-, 
3.die11ntetbeamten........ . .......200- 
mit der Maßgabe, daß Beamte und Unterbeamte ohne Familie nur die Halfte dieser 
Beträge zu beziehen haven; 
. sofern sie ihre Familie mitnehmen, eine Vergütung für Transportkosten, und zwar werden 
sämmtlichen Beamten und Unterbeamten für die Beförderung (ausschließlich Verpackung und 
Versicherung) der Gegenstände der häuslichen Einrichtung die wirklich gezahlten Beträge 
auf Grund der beizubringenden Beläge mit der Maßgabe erstattet, daß, falls und insoweit 
die Beförderung der Gegenstände mittelst Eilfracht erfolgt ist, nur ein Drittheil der 
hierfür gezahlten Beträge zur Vergütung gelangt. 
Nicht etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten werde ich geeigneten Falles 
bei Versetzungen nach überseeischen Ländern und bei Rückversetzungen von dort allgemeine 
Umzugskosten gewähren und zwar 
1. Beamten bis zum Höchstbetrage von . 200 Mark, 
2. Unterbeamten bis zum Hoöchstbetrage von . 100 
.— 
— 
Berlin, den 3. Januar 1902. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu Heiders- 
dorf nach Kurtwitz verlegt worden. 
Die dem Steueramt 1 zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde ertheilte 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über das in der chemischen Fabrik zu Grünau (früher 
Balzer & Co.) als Nebenprodukt gewonnene, undenaturirt abzulassende Salz ist zurückgezogen worden.
	        
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