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Tentral-Slaft
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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IZn bottehen durch alle Vostanstalten und huchhandlungen.
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XXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Juni 1902. I 24.
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Inhalt: 1. Koufulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung "I . - «
zutVoknahmevonCivilftqndssslktcn..Seite121» 4. Zoi er-eleed Verndrungen in dem
2. — Status der deutschen Notenbanken Ende stelen: 124
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3. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung der Ein- b. Relbeosbeler Ausweisung von Ausländern aus dem
nahmen des Reichs für das Rechnungsjahr 1901. 121
1. Konsulat-Wesen.
Seine Moajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Desterro,
charakterisirten General-Konsul von Zimmerer, zum General-Konsul in Valparaiso zu ernennen geruht.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Johannesburg, Bize-Konsul Reimer, ist auf Grund des
1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sierbesüll von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Casablanca betrauten Dragomanats=
eleven Vassel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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