Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Die Anmerkung zu dem ersten Absatze des Artikels „Brillen“ ist zu streichen. 
Die Anmerkung zum Artikel „Buchbinderarbeiten“ nebst dem vorhergehenden Hinweis auf die 
Anmerkung 1 zu Albums ist zu streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: 
„Anmerkung. Bei der Verzollung von Albums, Geschäftsbüchern, Tagebüchern, Einbanddecken und 
dergleichen bleiben Rücken und Ecken aus Leder oder geugstoh sowie ganz unwesentliche Verzierungen 
(3. ¾l giusoche Schließhaken) außer Betracht. Dagegen sind Beschläge von Metall als wesentliche Zuthaten 
anzusehen."“ 
Im letzten Absatze des Artikels „Bücher“ sind die Worte „wie Albums (eingebundene mit leerem 
Papier)“ zu ersetzen durch „wie Buchbinderarbeiten“. 
In Abs. 1 Ziffer 1 des Artikels „Butler“ sind nach „eingeschmolzen“ das Wort „(Butterschmalz)“ 
in Klammern und nach „Milchbutler“ die Worte „oder dem Butterschmalz“ einzuschalten. 
Dem Artikel „Buttermilch“ ist folgender Hinweis anzusügen: 
„S. dagegen Käsestoff.“ 
Dem Artikel „Celluloid“ ist folgende Anmerkung anzufügen: 
„Anmerkung. Platten und Blätter von Celluloid, die aus den rohen Blöcken mit Hobelmessern 
geschnitten werden, #„ nur dann als roh anzusehen, wenn ste die beim Schneiden entstehenden, ziemlich 
dicht neben einander parallel laufenden, sehr schmalen Schneidriefen noch zeigen. Fehlen die letzteren auch 
nur auf einer der beiden Seiten, so sind die Platten und Blätter als polirt oder matlirt u. s. w. zu verzollen, 
sofern sie nicht von den Enden der Blöcke stammen und an den nicht geschusttenen Seiten noch roh sind.“ 
Nach „Clichés“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Eloisonnswaaren s. Zellenschmelzarbeiten.“ 
Der Anmerkung zu dem Artikel „Draisinen“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzusügen: 
.Wegen der Anhängewagen zu Straßendraisinen s. die Anmerkung 5 zu Wagen.“ 
Nach dem Artikel „Eckerdoppern“ ist folgender neue Arlikel aufzunehmen: 
„Economiser (aus Röhren bestehende Vorrichtungen zur Vorwärmung von Speisewasser für 
Damnpfkessel) wie Theile von Dampfkesseln mit Röhren s. Maschinen.“ 
Im dritten Absatze des Artikels „Eisen“ und in der zugehörigen statistischen Anmerkung sind die 
Worte „Unterlagsplatten“ und „Schwellen“ durch „Eisenbahnunterlagsplatten“ und „Eisenbahn- 
schwellen“ zu ersetzen. 
JIm fünften Absatze desselben Artikels ist das Wort „Unterlagsplatten“ ebenfalls durch 
„Eisenbahnunterlagsplatten“ zu ersetzen. 
u Im sechsten Absatze des Artikels „Eisen“ sind die Worte „unbeschnitten oder rechtwinklig beschnitlen“ 
nebst dem voraufgehenden Komma zu streichen. 
Nach dem Artikel „Eisenbahnschwellen“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
„Eisenbahnschwellenschrauben, eisenen 6e 1. br. 3.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels „Eisenschwärze“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Enameline und die Anmerkung zu Asphalllack.“ 
In Ziffer 2 des Artikels „Eisenwaaren“ ist nach „Eisenbahnlaschenkeile“ das Wort „Eisenbahn-= 
schwellenschrauben“ nebst einem darauf folgenden Komma einzuschalten. 
Im zweiten Absatze der Anmerkung 2 zu demselben Artikel sind nach „Nollfaß“ die Worte „oder in 
der Putztrommel“ einzusügen. 
Der Artikel „Eisschränke“ erhält folgende Fassung: 
„Eisschränke s. Möbel. 
Anmerkung. Hölzerne Eisschränke mit Platten und Rosten aus unedlem Metall im Innern so- 
wie mit Füllung der doppelten Holzwände mit Asche, Sägespänen oder anderen Wärme schlecht leitenden 
Stoffen sind nach Nr. 13f zu verzollen, sofern sie nicht wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit zu den feinen 
Holzwaaren der Nr. 138 gehören.“ 
Im Artikel „Eiweißleim“ sind die Worte „getrockneter Weizenkleber" zu ersetzen durch die Worte 
„durch Gährung oder in anderer Weise in wasserlöslichen Zustand übergeführter Kleber.“
	        
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