Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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9I. 
Nach dem Artikel „Torfstreu“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen: 
* 
r* 
— 209 — 
In dem Hinweise nach dem letzten Absatze des Artikels „Papp= und Papierwaaren“ ist das Wort 
„Albums“ nebst dem folgenden Komma zu streichen und nach „Briefumschläge“ das Wort „Buch- 
binderarbeiten“ nebst einem folgenden Komma einzufügen. 
Die Anmerkung am Schlusse desselben Artikels ist zu streichen. 
Der Artikel „Quebrachoholz“ erhält folgende Fassung: 
„Quebrachoholz: 
1. roh r*i sebiglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet (rohe Stämme, 
Blöcke, Klötzz) +Nr. 5 m. frei. 
2. in der Richtung der Langsachse beschlagen oder sonst als Bau= und Nutzholz vor- 
gearbeitet oder zerkleinert wie Bau= und Nutzholz s. Holz (Ziffer 11b und cjg. 
3 gemahlen, geraspelt oder sonst nach Art der Lohe zur Verwendung als Gerbstoff ber- 
kleinert, t nicht ausgelaugt (wee Gerberlohe .. 
. «- 431 5 Nr. 13 b. br. .½r% AM 
vertragmdõssig.. . . Frei.“ 
In der Anmerkung zum Artikel „Reisabfälle“ sind vor „angängig erscheint“ die Worte „oder von 
Hoeber ader Stärke“ einzuschalten. Ferner ist dem letzten Satze dieser Anmerlung folgende Fassung 
zu geben: 
„Ohne solchen Zusatz sind sie je nach ihrer Beschaffenheit als Kleber 16% oder Stärke /57.110) nach Nr. 25 q 1 a 
oder als geschrotener Reis /672) nach Nr. 25 42 zollpflichtig 
Im ersten Absatze des Artikels „Rinden“ ist vor „Minch, das Wort „Mangroven-“ nebst einem 
folgenden Komma einzufügen. 
Unter Streichung der Anmerkungen 1 und 2 zum Artikel „Rosenkränze" ist diesem Artikel folgende 
Bestimmung als Anmerkung hinzuzusügen: 
„Die Karifirung von Rosenkränzen, soweit diese nicht unter Nr. 20a oder 20b 1 fallen, richtet sich nach 
dem Material, aus dem die zum Zählen der Gebete bestimmten Perlen oder dergleichen hergestellt sind. 
Gespinnstfäden oder Schnüre, auf welche die Perlen u. s. w. der Nosenkränze aufgereiht sind, bleiben bei der 
Tarifirung auher Betracht.“ 
Nach dem Artikel „Rouleaux“ ist solgender neue Artikel einzufügen: 
„Rucksäcke s. Sattlerwaaren.“ 
In Ziffer 1 des ersten Absatzes des Artikels „Schrauben u. s. w.“ sind dem Hinweise „S. dagegen 
Eisenbahnlaschenbolzen“ die Worte „und enschrauben ul voru anzusügen. 
Der letzte Satz der Ziffer 6b des Artikels „Schuhe“ erhält folgende Fassung: 
zuul Stickereien, eingenähten Verzierungen oder aufsgesteppten durchlochten Spitzkappen 
versehene.“ 
Im Artikel „Schwellen“ ist nach dem Stichworte das Wort „Eisenbahnschwellen“ in Klammern 
einzusügen. 
Die Anmerkung zum Artikel „Schwertfegerarbeit“ ist zu streichen. 
In Ziffer 8 des Artikels „Seide“ sind die Worte „(Rohseide oder Floretseide)“ zu ersetzen durch 
„(Rohseide, Floretseide oder künstliche Seide)“. 
In der Anmerkung 6 zu demselben Artikel sind die Worte „wie natürliche“ durch „wie Floretseide“ zu 
ersetzen. 
Im ersten Absatze des Artikels „Späne“ ist vor dem Hinweis als Ziffer 4 folgende Bestimmung 
auszmetimen. 
4. gefärbte oder gebeizte 7F Nr. 13f. 10 + 
Die Anmerkung 3 zum Artikel „Spielzeug"“ ist zu streichen. Die Anmerkung 4 erhält sonach die 
Bezeichnung als Anmerkung 3. 
Die Anmerkung 4 zum Artikel „Steinwaaren“ ist zu streichen. 
„Torfwolle, roh, gehechelt, gebleicht oder gefärbt 7 JNr. 8. frei. 
—, Gespinnste und Waaren daraus wie Gespinnste und Waaren aus Flachs.“ 
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